Hahn Rechtsanwälte: König & Cie. Deutsche Leben III - Fonds wird abgewickelt

12.05.2010

Hahn Rechtsanwälte

Bremen, 11.05.2010. Nachdem bereits die ersten beiden Lebensversicherungsfonds von König & Cie. - König & Cie. Deutsche Leben I und König & Cie. Deutsche Leben II - abgewickelt worden sind, ist nun auch der dritte Fonds - König & Cie. Deutsche Leben III - betroffen. An der Fondsgesellschaft sind rund 520 Investoren mit einem Eigenkapital inklusive Agio in Höhe von 21 Millionen Euro beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat in deutsche (Zweitmarkt-) Lebens- und Rentenversicherungen investiert.

"Im Ergebnis ist vor allem der hohe Fremdkapitalhebel dem Fonds zum Verhängnis geworden", sagt Dr. Petra Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte. Denn von dem Investitionsvolumen in Höhe von 63 Millionen Euro seien rund zwei Drittel kreditfinanziert. "Die von der Fondsgesellschaft in Auftrag gegebene aktuarische Untersuchung des Policenportfolios hat ergeben" so Brockmann weiter, "dass bei 43 Prozent der Policen die Ablaufleistungen wahrscheinlich geringer als ursprünglich angenommen ausfallen werden". Die Gesellschafterversammlung hat daraufhin am 13. November 2008 beschlossen, das noch bestehende Policenportfolio kurzfristig innerhalb von zwei Jahren vollständig zu verwerten. Prognostiziert wurde dabei unter Berücksichtigung der Gutschriften für einbehaltene Kapitalertragsteuer insgesamt ein Gesamtkapitalrückfluss von 61,29 Prozent. Das heißt im Klartext: Die Anleger müssen mit einem Verlust von mehr als 38 Prozent rechnen.

"Bei der Abwicklung ergeben sich jetzt weitere Probleme", so Brockmann, "weil die Fondsgesellschaft von der Cash.life AG, München, verklagt worden ist. Nach Informationen der Fondsgeschäftsführung an die Anleger mache die Cash.life AG Ansprüche in Höhe von cirka 1,2 Millionen Euro geltend. Für die einzelnen Gesellschafter bedeutet dieses, dass vorsorglich ausreichend Liquidität in der Gesellschaft belassen werden muss, so dass die Gesellschafter zunächst mit keinen weiteren Ausschüttungen rechnen können. Den Gesellschaftern sind aus den Verwertungserlösen bislang lediglich Zahlungen in Höhe von 35 Prozent der Kommanditeinlage zugeflossen.

Brockmann empfiehlt deshalb den Anlegern "angesichts des zu erwartenden Verlustes von mindestens 38 Prozent mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen".

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

RAin Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38

28359 Bremen

Fon: +49-421-246850

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E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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