Hahn Rechtsanwälte kooperiert bei Sammelklagen in den USA mit Murray, Frank & Sailer LLP

28.11.2008

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)

New York/Hamburg, 27.11.2008 Die Finanzkrise mit ihren Ausmaßen ist in aller Munde. Anleger haben aufgrund der extremen Kursstürze erhebliche Verluste bei Aktiengeschäften hinnehmen müssen. Institutionelle Anleger aus Deutschland machen bisher aber nur zurückhaltend davon Gebrauch, Schadensersatzansprüche mit Wertpapier-Sammelklagen in den USA geltend zu machen. Die deutsche Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kooperiert seit November 2008 mit Murray, Frank & Sailer LLP (MF&S) aus New York/USA. Institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz werden bei Individual- und Sammelklagen im Wertpapierbereich unterstützt und ihnen wird ein kompetenter Ansprechpartner vor "Ort" angeboten.

Murray, Frank & Sailor LLP ist spezialisiert auf Einzel- und Sammelklagen insbesondere im Wertpapierbereich und gehört dort zu den führenden Kanzleien. Unter anderem konnte diese hohe Schadensersatzzahlungen in den Fällen Royal Ahold, Merrill Lynch Analyst, Enron Corp., Williams und Turkcell für die von ihr vertretenen Anleger realisieren.

hrp bietet institutionellen Anlegern aus dem deutschsprachigen Raum ein kostenfreies Monitoring des Portfolios an. Kosten dafür fallen für den Anleger nicht an. Erst im Erfolgsfalle bei Realisierung der Schadensersatzansprüche wird - wie in den USA üblich - ein Honorar fällig.

Peter Hahn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner von hrp, hält die strategische Kooperation zwischen hrp und MF&S für eine große Chance: "Deutsche Anlegerschutzkanzleien müssen bei Verfolgung der Ansprüche für ihre europäischen Mandanten international operieren und dabei eine Art von forum shopping betreiben. Trotz gewisser ungeklärter Zuständigkeitsfragen bietet eine Einzel- oder Sammelklage in den USA wegen des entwickelten Sammelklagenrechts für institutionelle Investoren sehr interessante Perspektiven."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2008/2009, als "häufig empfohlene" Kanzlei eine "Spitzenposition" unter den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Peter Hahn, M.C.L., und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft ist bundesweit ausschließlich auf Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterhält Niederlassungen in Bremen und Hamburg. Außerdem werden in monatlichem Turnus Beratungstage in Stuttgart und Berlin angeboten.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

www.hahn-rechtsanwaelte.de

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