Hahn Rechtsanwälte: Lebensversicherungsfonds Life Bond 1 GmbH & Co. KG: Investoren droht bis zu 87,9 Prozent Verlust

22.07.2010

Bremen, 21. Juli 2010. Investoren des Lebensversicherungsfonds Life Bond Fonds 1 haben ein schlechtes Geschäft gemacht. Anleger müssen je nach Höhe des Verkaufserlöses zwischen 77,9 und 87,9 Prozent Verlust vor Steuern verkraften. Nach Steuern bedeutet dieses immerhin noch einen Verlust von 30,7 bis 36,3 Prozent.

Die Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG hat in US-amerikanische Zweitmarktpolicen investiert. Eingeworben wurden Anlegergelder in Höhe von insgesamt 20 Mio. USD. Wie bei zahlreichen Fonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investiert haben, sind zu optimistische Sterbeprognosen angenommen worden. Die Geschäftsführung geht infolge aktualisierter Lebensversicherungsgutachten davon aus, dass die Lebenserwartung um durchschnittlich sechs Jahre zu verlängern wäre. Da die Versicherten nicht wie angenommen sterben, hat der Fonds erhebliche Liquidationsprobleme. Dabei waren bereits zahlreiche Gesellschafter dem Aufruf gefolgt und hatten der Fondsgesellschaft im Jahre 2009 Gesellschafterdarlehen befristet bis zum 30.06.2010 zur Verfügung gestellt. Dem Fonds fehlen nach Angaben der Geschäftsführung insgesamt 3,25 Millionen USD, um die Liquidität bis Ende 2010 sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird nunmehr ein Verkauf des Portfolios erwogen. Dabei wird ein Wert zwischen 6 bis 8 Millionen USD für das Lebensversicherungs-Portfolio angenommen.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten bereits Anleger dieses Fonds. Nach Prüfung von hrp kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken bzw. Beratungsunternehmen, gegen die Gründungskommanditisten und Treuhandkommanditistin in Betracht. "Wir empfehlen", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, "mögliche Ansprüche im konkreten Fall prüfen zu lassen."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

RAin Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38

28359 Bremen

Fon: +49-421-246850

Fax: +49-421-2468511

E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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