Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft eröffnet Niederlassung in Stuttgart

29.06.2010

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Stuttgart/Bremen, 28.06.2010. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) ist als bundesweit tätige Kanzlei auf Anlegerschutz spezialisiert und vertritt ausschließlich private und institutionelle Investoren. Am 1. Juli eröffnet sie eine Niederlassung in Stuttgart. „Wir wollen zukünftig vor allem für unsere große Anzahl von süddeutschen Mandanten vor Ort persönlich Ansprechpartner sein“, erklärt Dr. Petra Brockmann, Partnerin von Hahn Rechtsanwälte. In den vergangenen Jahren sind unsere Beratungstage in Stuttgart sehr gut angenommen worden“, so Brockmann weiter. „Für uns war es daher nur konsequent, neben Bremen und Hamburg eine Niederlassung in Stuttgart zu eröffnen, so Peter Hahn, Kanzleigründer von hrp. Hrp ist damit die erste und einzige Anlegerschutzkanzlei mit drei Standorten in Deutschland. Das Büro ist in dem historischen Königsbau in der Königstraße 26, das von 1991 bis 2002 Sitz der baden-württembergischen Wertpapierbörse war.

Anlässlich der Eröffnung der Stuttgarter Niederlassung bietet hrp am 05.07. und 19.07.2010 Informationstage zu folgenden Themen an:

· DG-Fonds

· Lebensversicherungsfonds

· Medienfonds

· Immobilienfonds (Kick-Back-Rechtsprechung)

· Schiffsfonds

· Zertifikate

Anmeldungen zu den Informationstagen werden erbeten. Das Anmeldeformular und das konkrete Programm finden Interessenten unter www.hahn-rechtsanwaelte.de.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart (ab 01.07.2010) vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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