Hahn, Reinermann & Partner: Immobilienfonds “Turmcenter, Frankfurt a.M.” stellt Insolvenzantrag

27.02.2006

Hahn, Reinermann & Partner

Bremen, 24.02.2006. Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücks-verwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, Frankfurt a.M., überschlagen sich aktuell: Nach Kündigung des Hauptmieters Ernst & Young zum 31.12.2005 sah sich der Geschäftsführer der CAM Grundstücksverwaltung GmbH, Dr. Horst Eisenmann, gezwungen, Insolvenzantrag sowohl für die Fondsgesellschaft als auch für die Komplementärin, die CAM Grundstücksverwaltung GmbH, zu stellen. Kreditverbindlich-keiten in Höhe von 85 Mio. € bei der EuroHypo AG stehen laut Aussage von Eisenmann nur noch ein Immobilienwert von 40 Mio. € gegenüber. Weiterhin soll der Hauptinitiator, Herr Philipp Kreuzer, verstorben sein. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.02.2006 Rechtsanwalt Nachmann bestellt worden.

“Die Insolvenz des Fonds kommt für uns keineswegs überraschend”, so RAin Dr. Petra Brockmann, von Hahn, Reinermann & Partner (HRP), die bereits umfangreiche Recherchen für einen geschädigten Anleger durchgeführt haben. Das von HRP in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die (anfänglichen) Ausschüttungen in Höhe von 4,5% nicht zu erwirtschaften waren. Mehr noch: Die Kapitalerhöhung in Höhe von 56 Mio. DM, die als Beteiligungsangebot an Kapitalanleger ausgereicht worden ist, diente nach den Erkenntnissen des Gutachters nur dazu, die bereits vor Kapitalerhöhung drohende Zahlungsunfähigkeit vorübergehend abzuwenden. Die laufenden Mieteinnahmen deckten bereits damals nicht mehr den Kapitaldienst bei der EuroHypo AG.

“Hauptinitiator Kreuzer bzw. die von ihm gehaltenen Gesellschaften”, so Anlegeranwältin Dr. Brockmann, “haben aus der Kapitalerhöhung allein 22 Mio. DM abkassiert. Weitere 8 Mio. DM sind an den Vertrieb, die Hainzl KG aus Hamburg, geflossen.” Zur Reduzierung der Verschuldung sind demgegenüber keine nennenswerten Gelder der Neugesellschafter eingesetzt worden.

Kreuzer selbst hat nach den Prüfungen des Sachverständigen die Gesellschaft vor der Kapitalerhöhung um 94 Mio. DM erleichtert, die letztlich kreditfinanziert wurden. Die Fondsgesellschaft, an der Kreuzer auch nach der Aufnahme der Neugesellschafter die Mehrheit sichergestellt hatte, hat auf die Rückzahlung dieser Entnahmen verzichtet!

Die Anleger sind mittlerweile von dem vorläufigen Insolvenzverwalter Nachmann aufgefordert worden, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. “Insgesamt sehen wir für die Anleger”, so Brockmann, “allerdings gute rechtliche Ansätze gegen die Beteiligten. Sofern der Fondsanteil über einen Kredit finanziert wurde, besteht für den Fall einer einheitlichen Andienung durch den Vermittler auch die Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche gegenüber den Fondsinitiatoren der Bank entgegenzuhalten.”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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