Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte: 600 Mio. EUR Schaden bei Phoenix: Interessensgemeinschaft Phoenix Opfer gegründet

30.03.2005

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Ruhen des Geschäftsbetriebes der Phoenix Kapitaldienst GmbH angeordnet und Insolvenz beantragt. 30.000 Geldanleger sollen bei dem Unternehmen rund 800 Mio. Euro investiert haben. Nun haben sich "Unklarheiten" über den Verbleib von Anlegergeldern i.H.v. 600 Mio. Euro ergeben. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ermittelt gegen Verantwortliche der Phoenix Kapitaldienst.

Das Unternehmen ging Anleger im Wege des Kaltanrufs an. Dabei wurden riskante Termingeschäfte angeboten. Die Transaktionskosten lagen bei 33 % vom Gesamtaufwand. Dies entspricht einem Aufschlag von 50 % auf die Netto-Börsenprämie. Neben direkten Options- und Termingeschäften bot die Phoenix die Beteiligung an sog. "Managed Account" mit hohen Gebühren und einer Gewinnbeteiligung an.

Grund für das Einschreiten des BaFin sollen Manipulationen um ein Konto bei einem Londoner Broker sein. Geschädigte Anleger hoffen, 20.000,00 € von der "Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen" zu erhalten. Anwalt Peter Hahn, der geschädigte Anleger der Phoenix vertritt, sieht Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche gegen den Londoner Broker und die Wirtschaftprüfer. In Kooperation mit den Anwälten von Robert Kempas Segelken, Bremen, hat Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) zur Bündelung der Interessensvertretung die Interessensgemeinschaft Phoenix Opfer gebildet.

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