Hammonds erfolgreich vor Bundespatentgericht im Streit um TV-Sendersuchlauf
Hammonds
München, 14. August 2008. Die internationale Kanzlei Hammonds hat vor dem Bundespatentgericht erfolgreich die Interessen der Vestel Germany GmbH ver-treten. Mit Urteil vom 6. August 2008 hat das Gericht das Europäische Patent EP 0 486 988 des italienischen Patentverwerters Edico S.r.l. aufgrund einer Pa-tentnichtigkeitsklage der Vestel Germany GmbH widerrufen, obwohl dieses Eu-ropäische Patent bereits durch mehrere Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren bislang erfolglos angegriffen wurde.
Gegenstand dieses nun widerrufenen Europäischen Patents von Edico S.r.l. ist ein bestimmtes Verfahren für einen automatischen Sendersuchlauf. Fernsehge-räte ohne flexiblen Sendersuchlauf werden von Endkunden in Europa kaum mehr nachgefragt, so dass dieses europäische Patent nach Einschätzung des mitbetreuenden Patentanwaltes Andreas Ascherl aus dem Patentteam von PA Dr. Herbert Kunz von großer wirtschaftlicher Bedeutung insbesondere für viele asiatische Hersteller von Fernsehgeräten ist.
Edico S.r.l. hat derzeit in Deutschland wegen Patentverletzung mehrere Herstel-ler und Vertriebsgesellschaften von Fernsehgeräten verklagt. Hierzu zählt u.a. die zur türkischen Vestel Gruppe gehörende Vestel Germany GmbH. Die Vestel Gruppe stellt Fernsehgeräte unter verschiedenen Markennamen her und ist mit einem Marktanteil von rund 25 % einer der absatzstärksten Hersteller in Euro-pa.
Die von Edico S.r.l. eingereichte Klage gegen die Vestel Germany GmbH we-gen angeblicher Verletzung dieses Patents wurde bereits in der 1. Instanz ab-gewiesen, nachdem Lizenzverhandlungen zwischen Edico S.r.l. und der Vestel Gruppe gescheitert waren. Dieser Patentstreit erstreckt sich auch auf Italien, wo Edico S.r.l. weitere Verletzungsklagen und Grenzbeschlagnahmeverfahren ge-gen die Vestel Gruppe eingeleitet hat.
Vertreter Vestel
Hammonds LLP (München):
Patentanwälte: Dr. Herbert Kunz; Dipl.-Ing. Andreas Ascherl
Rechtsanwälte: Dr. Philipp Süss; Hosea Haag
Vertreter Edico
Eisenführ, Speiser & Partner (Bremen):
Patentanwalt Dipl.-Ing. Klaus Göken
Allen & Overy (Mannheim):
Rechtsanwalt Dr. Markus Grosch
Bundespatentgericht, 4. Senat
Vorsitzende Richterin: Frau Winkler
Richter: Dr. Hartung, Voit, Dr. Morawek, Kleinschmidt