HeidelbergCement erhält mit Gleiss Lutz Phase I-Freigabe der EU-Kommission für die Übernahme von Italcementi

30.05.2016

HeidelbergCement AG hat gestern, am 26. Mai 2016, die Freigabe der EU-Kommission für den Kauf des italienischen Baustoffkonzerns Italcementi S.p.A. erhalten. Um wettbewerbsrechtliche Bedenken in der EU auszuräumen, hat sich HeidelbergCement verpflichtet, bestimmte Unternehmensteile in Belgien, die hauptsächlich aus der belgischen Tochtergesellschaft von Italcementi, Compagnie des Ciments Belges S.A. (CCB) bestehen, zu veräußern. Eine Phase I-Freigabe mit einer einfachen Bedingung wird von der Kommission in der Regel nur dann gewährt, wenn das potentielle Wettbewerbsproblem klar beseitigt wird. Der Entscheidung ging eine intensive mehrmonatige Pränotifizierungsphase voraus.

Die Entscheidung der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC steht zurzeit noch aus. Gleiss Lutz war zudem bei der Koordinierung der Fusionskontrollverfahren in Indien, Kanada, Kasachstan und Marokko beteiligt.

Das Kartellrechtsteam von Gleiss Lutz bestand aus: Dr. Ulrich Denzel (Partner, Stuttgart), Dr. Christian von Köckritz (Counsel, Brüssel), Dr. Philipp Pichler, Dr. Sebastian Sonn, Meike Linder, Susann Markert, Sven Haag (alle Stuttgart), Dr. Harald Weiß (Brüssel) und Daniela Mariotti (München).

In-house waren bei HeidelbergCement für die weltweiten Fusionskontrollverfahren für diese Transaktion Dr. Ingo Schaffernak (General Counsel), Dr. Norbert Boese (Senior Legal Counsel - Competition) und Gareth Day (Leiter Group Strategy Development) beteiligt.

Gleiss Lutz hat die Transaktion auch gesellschaftsrechtlich durch ein M&A-Team um Dr. Martin Schockenhoff und Dr. Jochen Tyrolt (beide Stuttgart) begleitet. Gleiss Lutz ist regelmäßig in verschiedenen Rechtsgebieten für HeidelbergCement tätig. Dies umfasste in den letzten Jahren beispielsweise die Vertretung in weiteren kartellrechtlichen und kartellschadenersatzrechtlichen Verfahren. So wurde vor Kurzem ein Grundsatzurteil vor dem EuGH zur Einschränkung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission erstritten und eine Verfahrenseinstellung in einem mehrjährigen EU-Kartellverfahren erreicht.

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