HeidelbergCement erstreitet mit Gleiss Lutz Grundsatzurteil vor dem Europäischen Gerichtshof zur Beschränkung der Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission in Kartellverfahren

11.03.2016

Gleiss Lutz hat für die HeidelbergCement AG in einem Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ein Grundsatzurteil erstritten, das ein förmliches Auskunftsverlangen der Kommission für nichtig erklärt und die Vorinstanz aufhebt. Der Gerichtshof hat damit erstmalig bei einem Auskunftsbeschluss klare rechtsstaatliche Grenzen für die Ermittlungsbefugnisse der Kommission in Kartellverfahren gezogen.

Hintergrund des Rechtsmittelverfahrens war ein langes, beinahe sieben Jahre laufendes Verfahren, das am 31. Juli 2015 ohne Bußgelder offiziell eingestellt wurde. Die Kommission sah im Ergebnis keine hinreichenden Gründe, die den ursprünglichen Tatverdacht von Kartellabsprachen im EWR stützten. Die Untersuchung begann im November 2008 mit Durchsuchungen gegen verschiedene in der EU tätige Hersteller der Zementindustrie. Im Jahr 2011 erging ein umfassender Auskunftsbeschluss, gegen den die HeidelbergCement AG Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit und Begründungsmängeln eingelegt hatte. Das Gericht hatte den Beschluss, trotz einiger Bedenken, am 14. März 2014 noch für rechtmäßig erklärt. Dieses Urteil hat der Gerichtshof gestern aufgehoben und HeidelbergCement damit Recht gegeben.

Der Gerichtshof beanstandete in Übereinstimmung mit der Rechtsmittelbegründung von HeidelbergCement, dass der angefochtene Beschluss lediglich eine "äußerst knapp, vage und allgemein gehaltene" sowie teilweise mehrdeutige Begründung enthalten habe. Eine solche Begründung sei nach jahrelangen Vorermittlungen nicht ausreichend. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil die Rechtspraxis in Kartellverfahren ganz maßgeblich prägen wird.

Intern haben bei HeidelbergCement Dr. Ingo Schaffernak (Leiter Rechtsabteilung) und Dr. Norbert Boese (Kartellrecht) das Verfahren begleitet.

Für HeidelbergCement war das folgende Gleiss Lutz-Kartellrechtsteam tätig: Dr. Ulrich Denzel (Partner), Dr. Philipp Pichler (beide Stuttgart) und Dr. Christian von Köckritz (Counsel, Brüssel).

Gleiss Lutz ist regelmäßig in verschiedenen Rechtsgebieten für HeidelbergCement tätig. Dies umfasste in den letzten Jahren beispielsweise die Vertretung in weiteren kartellrechtlichen und kartellschadenersatzrechtlichen Verfahren sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen und Unternehmenstransaktionen.

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