Helge Petersen Rechtsanwalt: Neue EU-Richtlinie für geschlossene Fonds

12.12.2014

Nach einer neuen EU-Richtlinie dürfen geschlossene Fonds ab 2015 nur noch mit einem Kreditanteil von 60 Prozent arbeiten. Doch bringt das wirklich einen Vorteil für den Anleger?

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel, kommentiert:

„Ich bezeichne diese Richtlinie als vollkommenen Unsinn. Bereits bei einer Kreditbeteiligung von 50 Prozent lassen sich die katastrophalen Ergebnisse für die Anleger seit Jahren am Markt beobachten. In meinen Augen handelt es sich hierbei um reine Lobbyarbeit für geschlossene Fonds. Schon eine alte Regel aus dem Hypothekenbereich besagt, dass Banken nur bis 60 Prozent beleihen sollten. So bleiben sie sicher innerhalb der altbewährten Beleihungsgrenzen, während die Anleger sich vollkommen im nachrangigen Wagniskapital befinden. Damit dient die neue Richtlinie als reine Bankenabsicherungsvorgabe und bringt keinerlei Vorteil für den Anleger.“ Weitere Informationen unter www.kanzlei-helge-petersen.de.

Kurzprofil Helge Petersen

Der aus einer Bankerfamilie stammende Bankkaufmann Helge Petersen beschäftigte sich bereits Mitte der 90er-Jahre als geschäftsführender Inhaber einer Beratungsgesellschaft mit dem Thema Fondsmanagement und war kurzzeitig bei der Deka-Gruppe. Nach dem Börsencrash beschloss er jedoch, die Seiten zu wechseln und fortan den Kampf gegen eine systematische Ausbeutung durch Banken anzuführen. Der Profi-Segler setzte sich zunächst bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. als Honorar-Anwalt sowie später als dortiger Referatsleiter für Banken- und Versicherungsrecht für Anleger ein. 2011 gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen, spezialisiert auf Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht, in Kiel. 2014 folgte die Gründung einer Dependance in Hamburg.

Gemeinsam mit dem Deutschen Finanz-Rat machen er und sein 50-köpfiges Spezialistenteam nebst wissenschaftlichen Mitarbeitern und über 30 ehemaligen Bankberatern, Initiatoren und Gebietsdirektoren mobil gegen die Falschberatung von Banken. Die Kanzlei gibt vor Auslösung von Kosten immer eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und hält deswegen bei übernommenen Mandaten (beispielsweise von Privatanlegern, Institutionen, Gemeinden, Stiftungen) eine sehr hohe Erfolgsquote von über 95 Prozent. Auf der Webseite www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de zeigt Helge Petersen regelmäßig mit neuen Erfolgsmeldungen auf, dass man gegen Banken auch gewinnen kann.

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