Hengeler Mueller berät Rheinmetall im Kartellrecht in Zusammenhang mit der Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen

14.04.2025

Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Rheinmetall und Leonardo innerhalb der einmonatigen Vorprüfphase ("Phase 1") freigegeben.

Das deutsch-italienische Gemeinschaftsunternehmen zwischen Rheinmetall und Leonardo, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles mit Sitz in Rom, soll im Falle der Beauftragung durch das italienische Verteidigungsministerium als Hauptauftragnehmer und Systemintegrator für die erwarteten Bestellungen von militärischen gepanzerten Fahrzeugen, insbesondere neuer Kampf- und Schützenpanzer für das italienische Militär, fungieren.

Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines weiteren Gemeinschaftsunternehmens zwischen Rheinmetall, KNDS Deutschland, KNDS France und Thales innerhalb der einmonatigen Vorprüfphase ("Phase 1") freigegeben.

Gegenstand des deutsch-französischen Gemeinschaftsunternehmens zwischen Rheinmetall, KNDS Deutschland, KNDS France und Thales, die MGCS-Projekt Company GmbH mit Sitz in Deutschland, ist die Entwicklung eines „Main Ground Combat Systems“ (MGCS). Es handelt sich hierbei um keinen klassischen Kampfpanzer, sondern eine modulare Plattform, das als Gesamtsystem verschiedene Fähigkeitsanforderungen erfüllen soll. Die einzigen Kunden des Gemeinschaftsunternehmens werden die Regierungen von Deutschland und Frankreich sein. Das MGCS soll perspektivisch in den frühen 2040er Jahren den deutschen Kampfpanzer LEOPARD 2 und den französischen Kampfpanzer LECLERC ersetzen.

Das Brüsseler Büro von Hengeler Mueller hat Rheinmetall umfassend zu kartellrechtlichen Aspekten beraten.

 

Hengeler Mueller-Team für Rheinmetall

Kartellrecht: Christoph Wilken, Dr. Markus Röhrig (beide Partner, beide Federführung), Christian Dankerl (FSR, Counsel), Dr. Christoph Sielmann, Dr. Daniel Higer (beide Associates, alle Brüssel).

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