Hengeler Mueller berät Wertpapierhandelsbanken im Rechtsstreit mit der EdW
Hengeler Mueller
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsbanken (EdW) Ende 2007 Sonderbeitragsbescheide in einer Höhe von insgesamt rd. 30 Mio. € gegenüber den ihr zugeordneten Wertpapierhandelsbanken erlassen. Angekündigt sind weitere Sonderbeitragsbescheide in einer Höhe von über 200 Mio. €. Ein Großteil der zugeordneten Institute hat Rechtsmittel gegen die Sonderbeitragserhebung eingelegt. Einige Institute haben einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt. Das Verwaltungsgericht hat den Antragstellern Recht gegeben und mit Beschlüssen vom 17. September 2008 die Sonderbeitragserhebung wegen "ernstlicher Zweifel" an der Rechtmäßigkeit gestoppt. Das Verwaltungsgericht hat dies mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Sonderbeitragserhebung und die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen begründet.
Hengeler Mueller vertritt mehrere große Wertpapierhandelsbanken in den Rechtsmittelverfahren, darunter die vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreichen equinet AG und Deutsche Postbank Financial Services GmbH. Tätig sind der Partner Dr. Thomas Schmidt-Kötters und Associate Thoralf Herbold (beide Düsseldorf).
Ansprechpartner:
Herr Keith D. Bain
- PR Manager -
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24. September 2008