Hengeler Mueller: CDA im Beihilfestreit vor dem Europäischen Gericht erster Instanz erfolgreich

03.11.2005

Hengeler Mueller

Am 19. Oktober 2005 hat das Europäische Gericht erster Instanz in einer Auseinandersetzung über die Rückforderung Staatlicher Beihilfen in Höhe von mehr als 200 Mio. € zu Gunsten des Thüringer High Tech-Unternehmens CDA Datenträger Albrechts GmbH entschieden. Damit wurde nach einem vierjährigen Rechtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und CDA eine von der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik gerichtete Anordnung aufgehoben.

Die Kommission hatte im Jahr 2000 festgestellt, dass der Pilz/Robotron-Gruppe für ein CD-Werk und für Umstrukturierungsmaßnahmen gewährte Beihilfen in den neunziger Jahren fehlverwendet worden waren. Das Rückforderungsverlangen war auch auf die CDA ausgedehnt worden, die zu einem späteren Zeitpunkt Produktionsanlagen der Pilz-Gruppe erworben hatte.

Das Verfahren hat in der Fachwelt hohe Aufmerksamkeit erhalten, weil die Kommission erstmals entschieden hatte, dass die Beihilfen nicht nur vom eigentlichen Beihilfeempfänger, sondern in unbeschränkter Höhe auch von Käufern einzelner Assets dieses Beihilfeempfängers zurückzufordern seien, obwohl diese für die Assets einen angemessenen Marktpreis gezahlt hatten. Das EuG hat auf die Klage der CDA diese Ausdehnung der Rückforderung abgelehnt und die Entscheidung insoweit für nichtig erklärt.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat Hengeler Mueller sowohl die CDA Datenträger Albrechts GmbH als auch ihre Gesellschafterin, die Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft mbH, umfassend beraten und vor dem EuG vertreten. Tätig waren Partner Dr. Thomas Schmidt-Kötters (Öffentliches Wirtschaftsrecht / Beihilferecht) sowie Associate Dr. Dirk Uwer.

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28. Oktober 2005

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