Hengeler Mueller für Mondelez Deutschland erfolgreich in der Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzklagen im Süßwarenbereich

19.03.2019

Hengeler Mueller hat die Mondelez Deutschland GmbH (u.a. Milka, Côte d’Or, Toblerone) erfolgreich gegen drei kartellrechtliche Schadensersatzklagen der Drogerieunternehmen Rossmann und Müller sowie des Insolvenzverwalters von Anton Schlecker e.K. verteidigt. Die Klagen waren auf Bußgeldentscheidungen vom Januar 2013 gestützt, in denen das Bundeskartellamt mehrere Kartellrechtsverstöße im Süßwarenbereich geahndet hatte („Tafelschokolade“, „Vierer-Runde“ und „Arbeitskreis der Konditionenvereinigung e.V.“). Die Kläger hatten Mondelez und weiteren Süßwarenherstellern vorgeworfen, mithilfe der Kartellrechtsverstöße überhöhte Preise für Süßwaren festgelegt zu haben. Insgesamt beliefen sich die daraus abgeleiteten Klageforderungen auf rund 27 Millionen Euro.

Hengeler Mueller hat Mondelez in den Klageverfahren begleitet und mithilfe ökonomischer Beweismittel systematisch dargelegt, dass den Klägern aus den geahndeten Verstößen kein Schaden erwachsen ist. Kurz vor Beginn der für Mitte März anberaumten mündlichen Verhandlungen gaben die Kläger auf und nahmen die Klagen ohne jede Zahlung der Beklagten zurück.

Tätig waren Partner Dr. Thomas B. Paul (Dispute Resolution/Gesellschaftsrecht) sowie die Associates Dr. Gianna Velte (Gesellschaftsrecht) und Anna-Lena Heescher (Kartellrecht) (alle Düsseldorf).

 

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