Hengeler Mueller vertritt Commerzbank bei erfolgreicher Abwehr von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen betreffend die Dresdner Bank-Übernahme
Die Hauptversammlung der Commerzbank musste dem Erwerb der Dresdner Bank nicht zustimmen. Vorstand und Aufsichtsrat haben die ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten bei dem Erwerb - auch im Hinblick auf die Festlegung des Kaufpreises - eingehalten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 7. Dezember 2010 festgestellt und damit die von Aktionären der Commerzbank erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2009 der Commerzbank AG zurückgewiesen. Somit wurde die vorausgehende gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aufgehoben und klargestellt, dass ein Beteiligungserwerb grundsätzlich nicht den sog. "Holzmüller"-Grundsätzen des Bundesgerichtshofs unterliegt.
Hengeler Mueller hat die Commerzbank AG in allen Instanzen beraten. Tätig waren Partner Dr. Hartwin Bungert sowie die Associates Dr. Martin Rothfuchs, Dr. Oliver Rieckers (alle Düsseldorf) und Dr. Philipp Hanfland (Frankfurt).
Hengeler Mueller hatte die Commerzbank AG bereits zuvor im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung 2009 sowie zuvor bei der Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG beraten.
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9. Dezember 2010