Hengeler Mueller vertritt METRO erfolgreich im Freigabeverfahren zur Konzernspaltung

26.06.2017

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern über den Freigabeantrag der METRO AG entschieden und festgestellt, dass die gegen den Hauptversammlungsbeschluss der METRO AG vom 6. Februar 2017 zur Spaltung der METRO Group erhobenen Beschlussmängelklagen den für das Wirksamwerden der Spaltung erforderlichen Handelsregistereintragungen nicht entgegenstehen. Der Beschluss gilt nicht für die gegen die METRO AG erhobenen Klagen zur Feststellung der Unwirksamkeit des Spaltungsvertrags. Anders als Beschlussmängelklagen lösen diese Feststellungsklagen keine sog. Registersperre aus.

Die Spaltung der METRO AG in zwei börsennotierte Unternehmen, ein Großhandels- und Lebensmittelspezialist mit der Unternehmensmarke METRO und ein auf Consumer Electronics ausgerichtetes Unternehmen mit der Unternehmensmarke CECONOMY, kann daher, wie geplant, Mitte 2017 durch Handelsregistereintragung wirksam werden.

Hengeler Mueller hat die METRO AG bei dem Freigabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und ist auch mit der Abwehr der erhobenen Klagen in der Hauptsache mandatiert. Tätig sind die Partner Dr. Andreas Austmann, Dr. Carsten Schapmann (beide Gesellschaftsrecht, Litigation, Düsseldorf), Counsel Manuela Roeding (Litigation, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Dominik Heß, Dr. Katharina Hesse, Richard Suermann (alle Gesellschaftsrecht, alle Düsseldorf).

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