Hengeler Mueller vertritt Uber erfolgreich gegen Untersagungsanordnung durch die Stadt Hamburg

28.08.2014

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 27. August 2014 entschieden, dass Uber, ein Anbieter einer Smartphone-App für Fahrdienst-Vermittlung, seine Leistungen weiter in Hamburg anbieten darf. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung der Stadt Hamburg angeordnet. Die Entscheidung der Hamburger Behörde sei schon formell rechtswidrig, weil die Verkehrsgewerbeaufsicht als unzuständige Behörde gehandelt habe und die Untersagungsverfügung auch nicht auf das Personenbeförderungsgesetz gestützt werden könne.

Somit darf Uber mit seinem Geschäftsmodel "UberPOP", bei dem über die von Uber bereitgestellte Plattform Privatpersonen Mitfahrten in ihrem eigenen Auto anbieten und die Fahrer über die App bestellt werden, jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens in Hamburg aktiv bleiben.

Das amerikanische Start-Up Unternehmen wurde 2009 in San Francisco gegründet und hatte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar. Der Wert von Uber wurde zuletzt auf rund 17 Milliarden Dollar geschätzt. Zu den Investoren zählen Benchmark Capital, Goldman Sachs, Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital. Die App ist weltweit in mehr als 140 Städten verfügbar.

Hengeler Mueller berät Uber umfassend zu allen rechtlichen und regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Markteinführung der verschiedenen von Uber angebotenen Plattformen sowie in zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Federführend für das Hamburger Verwaltungsverfahren ist Partner Dr. Dirk Uwer, tätig ist zudem Associate Dr. Alla Hajut (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Düsseldorf). Zum Beratungsteam für Uber gehört federführend auch Counsel Dr. Vanessa Wettner (Litigation, Frankfurt). Tätig sind zudem Partner Dr. Markus Meier (Litigation), Dr. Frank Burmeister (Corporate/M&A) und Dr. Christian Schmies (Finanzierung) (alle Frankfurt) sowie die Associates Dr. Vera Jungkind (Düsseldorf, Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Dr. Frauke Asendorf (Litigation).

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