Hengeler Mueller: Weniger Rechtssicherheit und mehr Bürokratie - Die europäische Marktmissbrauchsverordnung im Praxistest

12.12.2018

Unternehmen plädieren für eine Präzisierung der Regelungen der Ad-Hoc-Publizität und weniger bürokratische Vorgaben bei Insiderlisten und Managers´ Transactions, wie die Studie „Zwei Jahre EU-Marktmissbrauchsverordnung“ zeigt, die das Deutsche Aktieninstitut und die Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller heute veröffentlicht haben.

„Die Ziele der EU-Marktmissbrauchsverordnung, den Anlegerschutz zu verbessern und das Vertrauen in die Integrität der Finanzmärkte zu stärken, sind grundsätzlich begrüßenswert. Bei allem Verständnis dafür müssen die Regelungen aber so eindeutig gefasst sein, dass die betroffenen Unternehmen in der Praxis nicht vor unlösbare Probleme in der täglichen Compliance-Arbeit gestellt werden“, sagt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. Dr. Wolfgang Groß, Partner für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei Hengeler Mueller kritisiert, dass das hochkomplexe Regelungswerk eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalte. „Vor dem Hintergrund deutlich verschärfter Sanktionsmöglichkeiten müssen die entstandenen Unsicherheiten beseitigt und praxistaugliche Lösungen entwickelt werden“, fordert Groß.

In ihrer gemeinsamen Studie haben das Deutsche Aktieninstitut und Hengeler Mueller Unternehmen des DAX, MDAX, TecDAX, SDAX und des Freiverkehrs auf anonymer Basis zu ihren Erfahrungen mit der Marktmissbrauchsverordnung befragt, die seit Juli 2016 in Kraft ist.

Mit Blick auf die Ad-hoc-Publizität konstatieren die Unternehmen einen Verlust an Rechtssicherheit. Dazu trägt unter anderem die komplexe Struktur der europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben bei. Daher überrascht es nicht, dass sich 90 Prozent der Umfrageteilnehmer Präzisierungen in Bezug auf die Regelungen und Auslegungspraxis der Ad-hoc-Publizität wünschen.

Gerade bei Unternehmenstransaktionen ist eine Verunsicherung in Bezug auf die Ad-hoc-Publizitätspflichten zu spüren, stellt Groß fest: „Es dient weder dem Interesse der Aktionäre, noch dem der betroffenen Unternehmen, wenn wertschöpfende Prozesse wie beispielsweise M&A-Transaktionen mit unnötiger Rechtsunsicherheit belastet werden.“

Die Studienteilnehmer kritisieren nicht nur die hohe Rechtsunsicherheit, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei den Meldepflichten. So klagen die Unternehmen, dass sowohl bei der Ad-hoc-Publizität als auch in allen anderen zentralen Regelungsbereichen der Marktmissbrauchsverordnung, wie Insiderlisten und Managers´ Transactions, ein deutliches Mehr an Dokumentationsaufwand zu spüren sei.

„Unsere Hoffnung liegt nun auf der anstehenden Überarbeitung des Emittentenleitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Bereich Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität“, unterstreicht Bortenlänger. „Zwar kann nur der Gesetzgeber den Gesetzestext der Marktmissbrauchsverordnung und der ausführenden Rechtsakte ändern, doch hat die BaFin auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genug Spielraum für eine praxisgerechte Verwaltungspraxis. Der gute Dialog mit den Marktteilnehmern sollte daher fortgeführt werden.“

Die Studie finden Sie hier.

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