Hermann Rechtsanwälte: Aero Flight GmbH & Co. Luftverkehrs-KG - Kaufvertrag mit isländischer Avion-Gruppe abgeschlossen

30.01.2006

Hermann Rechtsanwälte

Avion-Gruppe strebt Aufnahme des eigenen Flugbetriebs nach Erteilung der Fluglizenz an

(Frankfurt a. M., den 26.1.2006). Nach intensiven Verhandlungen hat die insolvente Aero Flight GmbH & Co. Luftverkehrs-KG unter Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, mit einer neu gegründeten deutschen Gesellschaft der isländischen Avion-Gruppe einen Kaufvertrag über einzelne Vermögenswerte abgeschlossen. Die Avion-Gruppe beabsichtigt, über ihre neue deutsche Gesellschaft unter einem neuen Namen beim Luftfahrtbundesamt (LBA) eine Betriebsgenehmigung zu beantragen, um kurzfristig den Flugverkehr aufzunehmen. Zunächst ist nach der Erteilung der Fluglizenz ein Flugbetrieb mit zwei Flugzeugen geplant. Der Flugbetrieb der Aero Flight GmbH & Co. Luftverkehrs-KG bleibt hingegen stillgelegt. Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des endgültigen Insolvenzverwalters sowie der Gläubigerorgane. Über die Höhe des Kaufpreises wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Die Aero Flight GmbH & Co. Luftverkehrs-KG mit Sitz in Oberursel hatte aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten am 24.11.2005 beim Amtsgericht in Bad Homburg einen Insolvenzantrag gestellt. Sie verfügte zuletzt über sechs Airbus-Flugzeuge und war im Dezember 2003 nach der Insolvenz der traditionsreichen Fluggesellschaft Aero Lloyd gegründet worden.

Die Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater wurde 1984 in Frankfurt am Main gegründet und ist insbesondere auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts und der Sanierung überregional tätig. In Deutschland stützt sich die Kanzlei HERMANN auf das Wissen und die langjährige Erfahrung von über 40 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern an sechs Standorten.

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