Hermann Rechtsanwälte: Autohaus Socher nach Insolvenzeröffnung gerettet: Autohaus Elitzsch – „Kundendienst mit Tradition“ - übernimmt Standort in Hoyerswerda und sichert die Arbeitsplätze
Hermann Rechtsanwälte
Nachdem am 01. Juli 2008 das Insolvenzverfahren über das Autohaus Socher eröffnet wurde, übernahm das alteingesessene Autohaus Elitzsch (Kamenz / Neustadt/Sa.) den bisherigen Geschäftsbetrieb in Hoyerswerda. Unter dem alten Namen soll der bisherige Standort fortgeführt werden. Nach Aussage des Insolvenzverwalters Rainer M. Bähr wurden dadurch alle Arbeitsplätze erhalten.
Geschäftsbetrieb fortgeführt
Am 09. Mai 2008 stellte das Autohaus Socher Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dresden. Rainer M. Bähr wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Unter seiner Federführung gelang es, dass ein solventer Investor gefunden wurde. „Einen wesentlichen Beitrag leisteten die Kunden und die Partner des Autohauses, indem sie dem Unternehmen auch in der schwierigen Zeit die Treue hielten“, erklärte Rainer M. Bähr. „Damit gaben sie ein klares Signal für interessierte Käufer, in eine starke Marke mit großem Potenzial für die Zukunft zu investieren.“ Auch nach dem Verkauf erhalten alle Kunden weiterhin den gewohnt zuverlässigen Service.
Arbeitsplätze gesichert
Zuletzt beschäftigte das Unternehmen 42 Mitarbeiter. „Die Zielstellung, das Unternehmen und die Arbeitplätze zu erhalten, sehe ich als erfüllt an“, resümiert Bähr, dem damit zum dritten Mal in kurzer Folge der vollständige Erhalt von Arbeitsplätzen bei einem insolventen Autohaus gelungen ist. Dies sei auch für die Gläubiger grundsätzlich immer die beste Lösung.
Erfolgreicher Neuanfang
Die Geschäftsführer des Autohauses Elitzsch, die Herren Thomas Elitzsch und Uwe Simmang freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Belegschaft und dankten allen Mitarbeitern, die in der schwierigen Zeit den Geschäftsbetrieb bestmöglich aufrechterhalten haben. Stephan Socher wird auch zukünftig im Unternehmen weiterarbeiten. Auch Jürgen Socher wird seine Erfahrungen sowie seine Kontakte in die Fortführung des Unternehmens einbringen.
Hintergrund: vom Insolvenzantrag zum neuen Unternehmen
Mit dem Insolvenzantrag suchte das Unternehmen Gläubigerschutz und leitete die Sanierung in Abstimmung mit allen Partnern ein. Ziel war die Erhaltung der Arbeitsplätze. „Das Insolvenzverfahren diente der Reduzierung von Altverbindlichkeiten, diese zehrten die aus dem operativen Geschäftsbetrieb erwirtschafteten Gewinne auf“, erklärt Bähr. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hatte sich zuletzt in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld verschlechtert.
Ansprechpartner:
Rainer M. Bähr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter für Insolvenzrecht
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