Hermann Rechtsanwälte: Kerngeschäft bei Woolworth soll erhalten bleiben

26.06.2009

Hermann Rechtsanwälte

- Fortführungskonzept ermöglicht Neue Woolworth Deutschland –

- Kleine Filialen und deren Beschäftigte sollen überwiegend von Wettbewerbern übernommen werden -

- Gesamtbetriebsrat stimmt Bildung der Transfergesellschaft zu -

Frankfurt a. M. 25.06.2009. Durch die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zur Bildung einer

Transfergesellschaft ist der vorläufige Insolvenzverwalter bei Woolworth einen großen Schritt weiter

gekommen. „Die Überwindung dieser wichtigen Hürde erhöht die Chancen für eine Fortführung von

Woolworth und damit auch die Möglichkeit, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern“, freut sich der

vorläufige Insolvenzverwalter Ottmar Hermann. Die Unterschrift sei das Ergebnis langer und konstruktiver

Verhandlungen im Interesse der Mitarbeiter.

„Entgegen den Meldungen über Schließungen versuchen wir das Kerngeschäft bei Woolworth über unser

Fortführungskonzept zu erhalten“, betont Hermann. Das Fortführungskonzept sieht eine Bereinigung des

Sortiments von umsatz- und margenschwachen Artikeln und eine Konzentration auf mittelgroße Filialen

mit einer Verkaufsfläche von 900 bis 1.600 qm vor. Genau in solchen Filialen mit etwa 25 bis 30

Mitarbeitern beschäftigt Woolworth einen großen Teil seiner 9300 Mitarbeiter. Mit dem Konzept könnte

etwas weniger als die Hälfte der Arbeitsplätze gerettet werden. Experten räumen solchen mittelgroßen

Geschäften die besten Entwicklungs- und Zukunftschancen im Markt ein.

Nicht in das Fortführungskonzept passen die kleinflächigen Filialen, die so genannten Mini-Läden. Diese

verfügen über eine Verkaufsfläche von ca. 400 bis 450 qm und beschäftigen im Schnitt etwa 10

Mitarbeiter. Gerade für Geschäfte dieser Größenordnung interessieren sich diverse große Filialketten aus

ganz Deutschland. Obwohl deren Interesse primär den Standorten gilt, will der Insolvenzverwalter neben

dem Standort auch die Beschäftigten an die Investoren vermitteln. Um Woolworth-Beschäftigte der Mini-

Läden vor drohender Arbeitslosigkeit zu bewahren, könnten diese aus der Transfergesellschaft heraus bei

einem Filialbetreiber eine neue Beschäftigung finden.

Um das Kerngeschäft und die Marke Woolworth zu sichern, soll das Konzept Schritt für Schritt realisiert

werden. Mit der Umsetzung des Fortführungskonzepts hat Ottmar Hermann den 46-jährigen

Einzelhandelsexperten Heinz Thünemann beauftragt. Das Fortführungskonzept sei auf einem guten Weg,

so Hermann, stehe aber unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Umsetzbarkeit. So muss der

Insolvenzverwalter noch wichtige Gespräche mit Vermietern führen und neue Verträge aushandeln.

Hermann beabsichtigt unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Auffanggesellschaft

als ‚Neue Woolworth Deutschland’ (auch NewCo) zu gründen und nach einem Investor zu suchen. Das

Frankfurter Insolvenzgericht wird Ende Juni oder Anfang Juli über die mögliche Eröffnung des

Insolvenzverfahrens entscheiden.

HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ist eine vor allem auf Insolvenzrecht,

Sanierung und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die mit ihren acht inländischen Büros seit vielen

Jahren mit internationalen Sozietäten in Zürich, Mailand, Amsterdam und London kooperiert und Mitglied

im weltweiten unabhängigem Rechtsanwaltsverbund Lawyers Associated Worldwide (LAW) ist.

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