Hermann-Ulrich Viskorf neuer Vizepräsident des Bundesfinanzhofs
Bundesfinanzhof
Zum neuen Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs wurde der Vorsitzende Richter
am Bundesfinanzhof Hermann-Ulrich Viskorf ernannt. Die Ernennungsurkunde
wurde ihm am gestrigen Tag im Rahmen einer Feierstunde im Bundesfinanzhof
durch den Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Lutz Diwell
überreicht.
Hermann-Ulrich Viskorf stammt aus Münster/Westf.. Nach dem Abitur am
humanistischen Gymnasium Paulinum studierte er Rechtswissenschaften an den
Universitäten in Münster und Tübingen und war anschließend zunächst zwei
Jahre als Rechtsanwalt in Münster und am OLG Hamm tätig. Anfang 1980
wechselte er als Richter an das Finanzgericht in Münster, dem er -
unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am
Bundesfinanzhof am 26. Juli 1991 angehörte. Hier ist er seither Mitglied im
II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung,
Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Seit April
2007 führt er den Vorsitz in diesem Senat.
Auch neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Hermann-Ulrich
Viskorf in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. Er war lange
Jahre Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums sowie Vertrauensrichter
der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Von Juni 2005 bis zu seiner Ernennung zum
Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof war er zudem Präsidialrichter des
Gerichts. Bis heute nimmt er Aufgaben im Zusammenhang mit der
Weiterentwicklung der Informationstechnik im Bundesfinanzhof wahr.
Hermann-Ulrich Viskorf ist ein weithin anerkannter Fachmann für die
Rechtsmaterien des II. Senats. Er ist auf diesen Rechtsgebieten insbesondere
auch als Mitherausgeber und Bearbeiter anerkannter Kommentare tätig.