Hermann-Ulrich Viskorf neuer Vizepräsident des Bundesfinanzhofs

09.01.2008

Bundesfinanzhof

Zum neuen Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs wurde der Vorsitzende Richter

am Bundesfinanzhof Hermann-Ulrich Viskorf ernannt. Die Ernennungsurkunde

wurde ihm am gestrigen Tag im Rahmen einer Feierstunde im Bundesfinanzhof

durch den Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Lutz Diwell

überreicht.

Hermann-Ulrich Viskorf stammt aus Münster/Westf.. Nach dem Abitur am

humanistischen Gymnasium Paulinum studierte er Rechtswissenschaften an den

Universitäten in Münster und Tübingen und war anschließend zunächst zwei

Jahre als Rechtsanwalt in Münster und am OLG Hamm tätig. Anfang 1980

wechselte er als Richter an das Finanzgericht in Münster, dem er -

unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher

Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am

Bundesfinanzhof am 26. Juli 1991 angehörte. Hier ist er seither Mitglied im

II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung,

Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Seit April

2007 führt er den Vorsitz in diesem Senat.

Auch neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Hermann-Ulrich

Viskorf in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. Er war lange

Jahre Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums sowie Vertrauensrichter

der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Von Juni 2005 bis zu seiner Ernennung zum

Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof war er zudem Präsidialrichter des

Gerichts. Bis heute nimmt er Aufgaben im Zusammenhang mit der

Weiterentwicklung der Informationstechnik im Bundesfinanzhof wahr.

Hermann-Ulrich Viskorf ist ein weithin anerkannter Fachmann für die

Rechtsmaterien des II. Senats. Er ist auf diesen Rechtsgebieten insbesondere

auch als Mitherausgeber und Bearbeiter anerkannter Kommentare tätig.

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