Heuking Kühn Lüer Wojtek: Massenhafte Krankmeldungen bei TUIfly - Arbeitsrechtler Dr. Johan-Michel Menke im Interview im NDR Fernsehen

11.10.2016

Nachdem sich zahlreiche Mitarbeiter des Touristikkonzern TUIfly in den letzten Tagen krank gemeldet haben, musste das Unternehmen fast alle für Freitag, 7. Oktober 2016 geplanten Flüge streichen - betroffen von den Ausfällen sind rund 9.700 Passagiere. Hinter den zahlreichen Krankmeldungen vermuten viele Kritiker einen „stummen Protest“ der Mitarbeiter gegen den geplanten Zusammenschluss von TUIfly mit Teilen von Air Berlin. Was das Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht gegen die massenhaften Krankmeldungen von Piloten und Kabinenpersonal machen kann, hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, heute live im NDR Fernsehen in der Sendung NDR//Aktuell erläutert.

„Grundsätzlich kann eine vorgetäuschte Krankmeldungen zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers führen. Falsche Krankmeldungen sind sogar strafbar, ein Arbeitgeber kann Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen. Wenn die Krankheit ärztlich bestätigt ist, muss das Unternehmen beweisen können, dass der Mitarbeiter in Wahrheit nicht krank war. Dies ist in der Praxis allerdings sehr schwer zu bewerkstelligen“, so Menke im Gespräch. „Hat ein Arbeitgeber dennoch den Verdacht, dass eine falsche Krankmeldung vorliegt, kann er eine Verdachtsabmahnung gegen den Arbeitnehmer aussprechen oder den Mitarbeiter auffordern, ‚den gelben Schein‘ bereits ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen.“

Die Frage, warum die TUIfly Mitarbeiter gegen die geplante Zusammenlegung mit Air Berlin nicht einfach offiziell streiken, beantwortet Menke folgendermaßen: „Einerseits herrscht hier aktuell eine Friedenspflicht, andererseits kommt ein Streik in diesem Falle nicht in Fragen, da kein zulässiges Streikziel vorliegt.“ Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO könne, so Menke, beispielsweise nur wegen einer Lohnerhöhung zu einem Streik aufrufen, nicht aber um zu verhindern, dass TUIfly sich mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt.

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