Heuking Kühn Lüer Wojtek: UK Bribery Act tritt im Juli 2011 in Kraft
Informationsveranstaltung von Heuking Kühn Lüer Wojtek und Stephenson Harwood (London) in Düsseldorf
Korruption hat empfindliche Folgen für deutsche Unternehmen und geschieht oftmals ohne Wissen der deutschen Geschäftsführung. Die Anforderungen an ein unternehmensinternes Commercial Risk Management zur Vermeidung von Korruptionsstraftaten werden immer wichtiger. Sie verschärfen sich noch durch das Inkrafttreten des britischen Antikorruptionsgesetzes (UK Bribery Act) im Juli 2011. Auch deutsche Unternehmen fallen in dessen Anwendungsbereich, wenn sie hinreichende Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich unterhalten.
Der UK Bribery Act reicht in vielen Bereichen weiter als die bisherige internationale Antikorruptionsgesetzgebung. Neben Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren für natürliche Personen werden auch in der Höhe unbegrenzte Geldstrafen für Unternehmen eingeführt. Eine Geldstrafe droht bereits, wenn ein Unternehmen keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um ein Korruptionsdelikt zu vermeiden. Der UK Bribery Act stellt dabei hohe Anforderungen an ein funktionierendes Compliance- System.
Heuking Kühn Lüer Wojtek und die britische Kanzlei Stephenson Harwood aus London informieren mit der gemeinsamen Veranstaltung „Compliance im Dialog – Neue Anforderungen an das Risk Management zur Korruptionsprävention“ über die Neuerungen, die der UK Bribery Act für deutsche Unternehmen mit sich bringt.
Die Veranstaltung findet am 22. Juni 2011 ab 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Georg-Glock-Straße 4 in 40474 Düsseldorf statt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.heuking.de.
Marion Krause
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