Heuking Kühn Lüer Wojtek: Urteil zu befristeten Arbeitsverträgen gibt Rechtssicherheit im Profifußball
Das von Dr. Johan-Michel Menke erstrittene Urteil im Fall Heinz Müller gegen den 1. FSV Mainz, dem zufolge die Befristung von Verträgen im Profifußball rechtens ist, gibt Rechtssicherheit im Profifußball. Das Urteil vom 16. Januar 2018 (Az.: 7 AZR 312/16) wurde diese Woche den Parteien zugestellt. Wie Menke, Partner und Arbeits- sowie Sportrechtsexperte bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, dem Kicker mitteilte, werde das Urteil weitreichende Auswirkungen haben – sowohl im Profifußball unterhalb der 2. Liga als auch in anderen Mannschaftssportarten.
Im Januar hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass Befristungen im Profifußball wirksam sind. Ex-Torhüter Heinz Müller hatte seinen ehemaligen Club Mainz 05, vertreten von Menke, auf Entfristung seines Anstellungsvertrags sowie auf entgangene Prämien verklagt. Das Arbeitsgericht Mainz hatte entschieden, dass Müllers Vertrag zu Unrecht befristet wurde. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz beachtete die Befristung hingegen als wirksam, das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Befristung.
Menke, der im März auch für den DFB die Klage eines Schiedsrichters vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen abgewehrt hatte, verweist auf die Transferregelung der FIFA. „Das Urteil erkennt auch die Besonderheiten des internationalen Transfermarktes an, der für die Vereine wichtige Einnahmen generiert. Dies belegt auch, dass die Bedenken insbesondere der Fifpro gegen das FIFA-Transfersystem verfehlt sind“, teilte Menke dem Kicker mit. Im September 2015 hatte die internationale Spielergewerkschaft Fifpro gegen das Transfersystem Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Nach einem Treffen mit dem Weltverband und Zugeständnissen der FIFA hatte Fifpro Ende 2017 diese jedoch zurückgezogen.