Hirt + Teufel: Insolvenzverfahren GfS Gesellschaft für Strukturentwicklung GmbH und GfS Invest GmbH eröffnet

02.01.2007

Hirt + Teufel

Insgesamt 180 Anleger betroffen

Das Insolvenzgericht Stuttgart eröffnete am 18.12.2006 die Insolvenzverfahren GfS Gesellschaft für Strukturentwicklung GmbH und GfS Invest GmbH und bestellte RA Hirt zum Insolvenzverwalter. Von der Insolvenz der beiden Gesellschaften sind insgesamt 180 Anleger im In- und Ausland betroffen.

Rottweil, 29.12.2006: Das Insolvenzgericht Stuttgart folgte mit seinen Insolvenzeröffnungsbeschlüssen den Insolvenzanträgen des Abwicklers der beiden in Herrenberg ansässigen Gesellschaften und bestellte Rechtsanwalt Albert Hirt von der Anwaltskanzlei Hirt + Teufel, Rottweil, zum Insolvenzver­wal­ter.

Das Volumen der Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern beläuft sich nach den bisherigen Ermittlungen von RA Hirt auf insgesamt rund 5,2 Mio. €.

Die Geschäfte der beiden insolventen Gesellschaften sind eingestellt.

Die GfS Gesellschaft für Strukturentwicklung GmbH und die GfS Invest GmbH waren Mitte der 1990er Jahre gegründet worden. Gegenstand der Unternehmen war u.a. die Planung und Durchführung von Entwicklungshilfe-Projekten in Osteuropa. Insbesondere bauten die Gesellschaften Fleischerei-, Molkerei- und Bäckerei-Betriebe in der Ukraine auf. Für den Aufbau sammelten die Gesellschaften Anlegergelder.

Die beiden Gesellschaften erwirtschafteten 2004 erhebliche Verluste. Ende November 2004 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest, dass die Gesellschaften unerlaubte Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes betrieben und ordnete am 25.04.2005 die Rückabwicklung der eingenommenen Gelder bis zum 13.04.2005 an.

Als Abwicklungsarten waren vorgegeben:

- Gestellung banküblicher Sicherheiten für die Anlagebeträge

- Rückzahlung der Anlegergelder

- Umwandlung der Einlagen in stille Beteiligungen mit Gewinn- und Verlustbeteiligung

Die Rückabwicklung scheiterte jedoch überwiegend. Die Rechtsmittel der Gesellschaften gegen die Anordnungen der BaFin blieben erfolglos.

Am 15.09.2005 setzte die BaFin einen Abwickler ein. Nachdem die Gesellschaften nicht in der Lage waren, ihre gegenüber den Anlegern fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen, stellte der Abwickler Insolvenzantrag.

Kontakt:

Anwaltskanzlei Hirt + Teufel

 

 

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