Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP): Juristische Begleitung bei der Überarbeitung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex durch Andreas Hecker LL.M. oec.

07.08.2017

Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP) hat den von der Bundesregierung eingesetzten Rat für Nachhaltige Entwicklung bei der 4. aktualisierten Fassung 2017 des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, federführend durch Partner Andreas Hecker, LL.M. oec. (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), juristisch beraten. Ausschlaggebend für die Überarbeitung war das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (abgekürzt „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“) im April 2017. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde nunmehr mit Blick auf die Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz punktuell überarbeitet und um Hilfestellungen für berichtspflichtige Unternehmen ergänzt.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstmalig im Jahr 2011 beschlossen. Er steht Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform als Berichtsstandard zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zur Verfügung. Mit der Aktualisierung soll insbesondere denjenigen Unternehmen, die künftig nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht zusätzlich zur Lageberichterstattung abgeben müssen, eine weitere Hilfe geboten und die Berichterstattung unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erleichtert werden.

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