Hogan Lovells berät Deutsche Wohnen SE bei ihrer zweiten Aktiendividende

23.07.2019

Unter Leitung ihres Frankfurter Partners Prof. Dr. Michael Schlitt hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells Deutsche Wohnen SE bei der zweiten Durchführung einer Aktiendividende beraten.

Den Aktionären wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von neuen Aktien der Deutsche Wohnen SE zu erhalten. Während der Bezugsfrist haben sich Aktionäre mit rund 28,3 Prozent der dividendenberechtigten Aktien für die Aktiendividende entschieden. Zur Schaffung der rund 2,6 Millionen neuen Aktien führte die Deutsche Wohnen SE eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch. Hierbei wurden für rund 101 Millionen eingebrachte anteilige Dividendenansprüche neue Aktien mit einem Gegenwert von rund EUR 84,9 Millionen ausgegeben.

Nachdem Hogan Lovells in der Vergangenheit Citi und Commerzbank als Zeichnungs- und Abwicklungsstelle bei der Aktiendividende der Deutsche Telekom AG und der Vonovia SE bereits beraten hatte, beriet die Kanzlei nunmehr erneut auf Gesellschaftsseite zu Fragen der Strukturierung und Abwicklung der für deutsche Emittenten offensichtlich vermehrt attraktiven Aktiendividende. Zuvor hatte Hogan Lovells bereits im Jahr 2014 und 2016 die GRENKE AG sowie im Jahr 2018 und 2019 die DIC Asset AG bei ihren Aktiendividenden begleitet.

Hogan Lovells-Team für die Deutsche Wohnen SE:

Frankfurt

Prof. Dr. Michael Schlitt (Partner, Federführung), Eva-Christina Sommer (Wirtschaftsjuristin), Michelle Pohl (alle Kapitalmarktrecht).

Düsseldorf

Dr. Heiko Gemmel (Partner), Anne-Svenja de Kiff (Senior Associate) (beide Steuerrecht).

London

Jonathan Baird (Partner, US-Recht).

Inhouse Recht (Deutsche Wohnen SE, Berlin): Dirk Sonnberg, Anja Krause.

Inhouse Recht (Commerzbank AG, Frankfurt): Dr. Bernd Singhof.

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