Hogan Lovells berät Giesecke & Devrient zu verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCR)

14.02.2018

13. Februar 2018 – Unter Leitung ihres Münchener Partners Stefan Schuppert hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells den Münchener Technologiekonzern Giesecke & Devrient bei der Erstellung von verbindlichen internen Datenschutzregeln für Auftragsverarbeitung beraten. Mit diesen Datenschutzregeln schafft das auf Banknoten- und Passdruck spezialisierte Unternehmen einen global einheitlichen und den EU-Vorgaben entsprechenden Datenschutzstandard innerhalb des Unternehmens.

Hogan Lovells hat Giesecke & Devrient u. a. bei der Formulierung und Umsetzung der "Processor Binding Corporate Rules" beraten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat diese Datenschutzvorschriften geprüft und festgestellt, dass sie den Anforderungen an ausreichende Datenschutzgarantien, insbesondere auch zur Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder, entsprechen. Der Präsident des BayLDA, Thomas Kranig, hat die Mitteilung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens persönlich übergeben.

"Wir freuen uns, dass wir unseren langjährigen Mandanten bei diesem spannenden Projekt mit Rat und Tat zur Seiten stehen konnten", sagte Stefan Schuppert.

Hogan Lovells Team für Giesecke & Devrient
Dr. Stefan Schuppert (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz, München)

Giesecke & Devrient Inhouse
Wolfgang Braun, Konzerndatenschutzbeauftragter
Adriane Essig, Legal Counsel Corporate Data Privacy

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