Hogan Lovells berät Netzbetreiber in Verhandlungen mit Banken zu neuen Bedingungen für ec Karten

05.11.2014

Hogan Lovells hat einen Verbund von 14 Netzbetreibern in umfassenden Vertragsverhandlungen betreffend eine Neufassung des dem electronic cash-System zugrundeliegenden Netzbetreibervertrags und der dazugehörenden Händlerbedingungen sowie weiterer Muster-Vertragsbedingungen zur Ausgestaltung der zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Banken, Netzbetreibern und Händlern beraten.

Die Verhandlungen wurden durch die Aufhebung der bisherigen einheitlichen Preise für electronic cash-Kartenzahlungen zum 1. November 2014 erforderlich, die das Bundeskartellamt im Wege einer Verpflichtungszusage gegenüber den Banken im April 2014 erwirkt hatte.

Als Folge waren sämtliche Banken angehalten, mit sämtlichen an das electronic cash-System angeschlossenen Händlern individuelle Entgeltvereinbarungen auszuhandeln. Da dies aufgrund der vielen Banken und Unternehmen auf beiden Seiten unmöglich umzusetzen gewesen wäre, durften sich sowohl Banken als auch Unternehmen jeweils durch sogenannte Konzentratoren vertreten lassen, die für sämtliche Händler und Banken verhandelten. Auf Bankenseite sind dies 10 Issuerkonzentratoren, während auf Händlerseite die 20 zugelassenen technischen Netzbetreiber auftreten. Nach mehreren Verhandlungsrunden einigte man sich auf einen neuen Netzbetreibervertrag, der u.a. die technische Umsetzung der notwendigen Änderungen durch die Netzbetreiber regelt sowie neue Händlerbedingungen, die nun einzeln ausgehandelte Entgelte vorsehen. Daneben einigten sich Netzbetreiber und Issuerkonzentratoren auf einen grundlegenden Muster-Konzentratorvertrag zur Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten.

Nach Abstimmung der einzelnen Verträge mit dem Bundeskartellamt und dem Abschluss der Entgeltverhandlungen wurden neue Entgeltangebote an rund 800.000 Händler verschickt. Durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten ist nun sichergestellt, dass ab dem 1. November 2014 ec Kartenzahlungen zu den neuen Bedingungen möglich sind und die Spitzenverbände der Banken ihre Verpflichtungszusage gegenüber dem Bundeskartellamt erfüllen können. Bankkunden können wie bisher bargeldlose Zahlungen unter Verwendung ihrer ec-Karte bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen vornehmen. Das Electronic-Cash-System ist mit einem jährlichen Umsatz von rund 130 Milliarden Euro das führende Kartenzahlsystem auf dem deutschen Markt.

Der Frankfurter Partner Dr. Richard Reimer berät TeleCash und weitere Netzbetreiber bereits seit längerem in einzelnen bankrechtlichen Fragen. Für die kartellrechtlichen Fragestellungen holte er sich Unterstützung bei Dr. Kerstin Pallinger, mit der er auch gemeinsam die Gründung eines Bundesverbands der Netzbetreiber berät.

Hogan Lovells Team für den Verbund der Netzbetreiber (Vertreter B+S Card Service GmbH, easycash GmbH, REWE Group Card Service GmbH, TeleCash GmbH & Co. KG, WEAT Electronic Datenservice GmbH, ICP International Cash Processing GmbH, transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH, VöB-ZvD Processing GmbH, DB Vertrieb GmbH, Elavon Financial Services Limited Niederlassung Deutschland, cardtech GmbH, CardProcess GmbH, Shell Deutschland Oil GmbH, und PaySquare SE)

Dr. Richard Reimer (Federführung, Partner, Bankrecht, Frankfurt), Dr. Kerstin Pallinger (Counsel), Sebastian Faust (beide Kartellrecht, beide Düsseldorf)

Vertreter DK

Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort, Dr. Norman Hölzel (beide Kartellrecht)

Vertreter Issuerkonzentratoren

Lindemann Schwennicke & Partner (Berlin): Dr. Till Brocker

Bundeskartellamt, Bonn, 4. Beschlussabteilung

Eva-Maria Schulze, Dr. Thomas Mehler

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