Hogan Lovells: Die Vorteile der Sanierung durch Planverfahren in Zeiten des Coronavirus

24.04.2020

23. April 2020 – Die enormen Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie haben die deutsche Wirt-schaft massiv getroffen. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Betroffenen zu unterstützen. Gleichwohl wird eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin un-ter den Auswirkungen der Krise leiden. Um drohende Insolvenzverfahren zu vermeiden, können sich betrof-fene Unternehmen mit der Möglichkeit einer umfassenden Restrukturierung auseinandersetzen.

1. Wie funktioniert die Sanierung durch Planverfahren?

Das deutsche Planverfahren basiert auf US-amerikanischen Insolvenzrecht und ist ein gutes Instrument zur Unternehmensrestrukturierung. Der Restrukturierungsplan muss zunächst von den Gläubigern genehmigt werden. Dies geschieht im sogenannten Erörterungs- und Abstimmungstermin. Dazu werden die Gläubiger in verschiedene Gruppen eingeteilt. Grundsätzlich ist zur Annahme des Plans die Zustimmung jeder Gläubi-gergruppe erforderlich. Abweichende Gläubiger können jedoch im Rahmen des Obstruktionsverbots über-stimmt werden, sofern der Plan im Interesse der Gläubigergesamtheit liegt. Abschließend muss der Plan vom Gericht bestätigt werden, damit er rechtswirksam wird.

2. Wann ist dieses Verfahren ratsam?

Es macht dann Sinn, wenn aus wirtschaftlicher Sicht eine realistische Chance besteht, dass der Betrieb tat-sächlich saniert werden kann. In einer Zeit, in der Unternehmen möglicherweise mit gravierenden, aber letztlich vorübergehenden Problemen konfrontiert sind, bietet das Planverfahren ein hilfreiches Werkzeug zur erfolgreichen Restrukturierung. Der Plan kann Regelungen in Bezug auf sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Anteile des in Not geratenen Unternehmens enthalten. Er kann insbesondere einen Forderungsverzicht zur Verringerung der Schuldenlast, Stundungen zur Sicherung der Liquidität sowie alle Arten von gesellschaftsrechtlich zulässigen Maßnahmen umfassen. Darüber hinaus können im Rahmen des Planverfahrens bestimmte (langfristige) Verträge gekündigt werden, soweit sie nach der erfolgreichen Um-strukturierung nicht mehr benötigt werden. Der Inhalt des Plans bleibt den Parteien im Rahmen der gesetzli-chen Vorgaben weitgehend überlassen.

3. Welche Vorteile bietet die Restrukturierung im Planverfahren?

Die Vorteile sind mannigfaltig, das Planverfahren dient in Summe der Sicherstellung einer einvernehmlichen Gesamtlösung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern:

- Rettung, Reorganisation und Fortführung des bestehenden Unternehmens

- Keine Liquidation und keine Veräußerung des Unternehmens durch einen Insolvenzverwalter

- Möglichkeit der Stundung bzw. des (vollständigen oder teilweisen) Erlasses von Forderungen durch Gläubiger

- Maximale Befriedigung sämtlicher Gläubigerforderungen

- Enge Anlehnung an das erfolgreiche US-amerikanische „Chapter 11“-Verfahren

- Möglichkeit der Regelung sämtlicher gesellschaftsrechtlich zulässiger Maßnahmen

- Möglichkeit eines erleichterten Debt-to-Equity-Swaps

- Beibehaltung von Management-Ressourcen und Geschäftsbeziehungen, die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind

- Fortführung laufender Verträge

- Besondere Kündigungsrechte für bestehende Verträge (z.B. langfristige Mietverträge)

- Aufrechterhaltung von Konzessionen und Lizenzen, die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind

- Fortführung des Unternehmens in Eigenverwaltung

- Vorschlagsrecht des Schuldners für den vorläufigen Sachwalter

- Steuervorteile

- Und nicht zuletzt: zügige Umsetzung der Restrukturierung.

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