Hogan Lovells: Drei Fragen und drei Antworten zu den regulatorischen Implikiationen des Coronavirus
Die Auswirkungen des Coronavirus stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die neu sind und sich dynamisch verändern. Wie lange die Situation anhält und wie die Zukunft aussieht, ist ungewiss. Unser Düsseldorfer Partner und Leiter der europäischen Praxisgruppe 'Global Regulatory' Prof. Dr. Thomas Dünchheim gibt eine kurze Einschätzung zu den regulatorischen Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft.
1. Wie wirkt sich die Verbreitung des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft in Bezug auf regulatorische Aspekte aus?
Die rasante Verbreitung des neuartigen Coronavirus führt mittlerweile auch in Deutschland zu staatlichen Maßnahmen, die sich auf eine Vielzahl von Branchen auswirken. Insbesondere die mittlerweile in allen 16 Bundesländern verhängten Betriebsschließungen treffen vor allem den (nicht lebensnotwendigen) Einzelhandel, private Kindertagesstätten, Kinos, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Restaurants, Bars und Diskotheken schwer.
Auch wurden bereits Exportbeschränkungen und -verbote erlassen. So hat etwa die Europäische Union jüngst die Ausfuhr von medizinischer Schutzbekleidung aus der Europäischen Union verboten. In einem EU-Mitgliedstaat produzierte medizinische Schutzbrillen, Visiere, Mund-Nasen-Schutzausrüstung, Schutzkleidung und Handschuhe dürfen nur noch nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung in Nicht-Mitgliedstaaten exportiert werden. Es ist denkbar, dass es im Falle von Versorgungsengpässen zu weiteren Beschränkungen und Verboten kommt.
2. Welche Maßnahmen können Unternehmen jetzt treffen, um sich abzusichern?
Das Implementieren und Dokumentieren von innerbetrieblichen Risikominimierungsmaßnahmen ist derzeit ebenso wichtig wie eine enge Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Behörden. Unternehmen, die bisher noch nicht von den weitreichenden Schließungen betroffen sind, sollten beim Auftreten von COVID-19-Fällen innerhalb der Belegschaft schnellstmöglich Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen, um abzuklären, ob eine Schließung – bspw. durch die Implementierung das Risiko einer Ansteckung minimierender Maßnahmen – verhindert werden kann. Die ausführliche Dokumentation solcher Risikominimierungsmaßnahmen ist besonders im Hinblick auf das Ersuchen von (vorläufigem) Rechtsschutz gegen eine etwaige Betriebsschließung von Vorteil.
Ist der Export von Waren beabsichtigt, die einer Ausfuhrbeschränkung oder einem Ausfuhrverbot unterliegen, sollten alle bestehenden Ausnahmemöglichkeiten – auch mit Hilfe der zuständigen Behörde – im Vorfeld eruiert werden. Auf dieser Grundlage können anschließend die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen, o.ä. beantragt werden. Es empfiehlt sich ggf. auch eine Zusammenarbeit mit der Botschaft des Landes, in das die Ware eingeführt werden soll.
3. Was ist Unternehmen abschließend zu raten?
Um behördlichen Anordnungen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus – soweit möglich – vorzubeugen, sollte der permanente Austausch mit den zuständigen Stellen gesucht werden. Sollte es trotz allem zu einer behördlichen Anordnung (wie etwa einer Betriebsschließung) kommen, ist dieser unbedingt zunächst Folge zu leisten, da Verstöße in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld bewehrt sind. Sodann sind juristische Schritte, insbesondere ein Vorgehen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen. Ist ein derartiges Verfahren erfolgreich, hat die behördliche Anordnung zwar noch Bestand, kann aber vorerst nicht vollzogen werden. Schließlich sollten durch eine Betriebsschließung entgangene Gewinne dokumentiert werden, um nach Beendigung der Maßnahmen etwaige Entschädigungsansprüche gegen die zuständige Behörde substantiiert darlegen und begründen zu können.