Hogan Lovells: Drittes Geschlecht - Arbeitsrechtlerin Dr. Kerstin Neighbour zu den konkreten Folgen für Firmen durch die Bundestagsentscheidung

14.12.2018

Die Entscheidung des Deutschen Bundestags zum sogenannten dritten Geschlecht bleibt nicht ohne konkrete Folgen für Unternehmen.

Dazu ein Statement von Arbeitsrechtlerin Dr. Kerstin Neighbour, Partnerin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Frankfurt und Leiterin der Praxisgruppe Employment in Europa:

"Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestags zum sogenannten dritten Geschlecht kommt auf Unternehmen in Deutschland einiges an Arbeit und Herausforderungen zu. Beispielsweise müssen Arbeitgeber ihre Bewerbungsformulare, Personalbögen und Stellenausschreibungen anpassen. Die übliche Formulierung des Jobtitels mit der Ergänzung "(m/w)" sollte zukünftig durch "(m/w/d)" ersetzt werden, andernfalls könnte dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Im schlimmsten Falle drohen Unternehmen Schadenersatz- oder Entschädigungsklagen. Konsequent zu Ende gedacht, müssten Unternehmen gegebenenfalls auch ihre geschlechtsspezifischen Kleiderordnungen überdenken oder sogar ihre sanitären Einrichtungen umbauen."

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