Hogan Lovells erfolgreich mit CeramTec in Geschmacksmusterverfahren vor OLG Düsseldorf

07.12.2018

6. Dezember 2018 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem designrechtlichen Klageverfahren der Hogan Lovells Mandantin CeramTec Recht gegeben.

Das Urteil ist das (vorläufige) Ende eines Prozesses, der bereits den EuGH beschäftigte (Urteil vom 8. März 2018, Rs.:C-395/16). Inhaltlich geht es um den Schutzausschließungsgrund der technischen Bedingtheit. Der EuGH hatte entschieden, dass es dafür nicht (allein) auf das Bestehen alternativer Gestaltungen, sog. Designalternativen, ankomme. Vielmehr sei für die Beurteilung, ob Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien, zu ermitteln, ob diese Funktion der einzige diese Merkmale bestimmende Faktor ist.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte nun das EuGH Urteil anzuwenden und entschied, dass die streitgegenständlichen Angriffsdesigns, Zentrierstifte für das Buckelschweißen, nichtig sind. Die gegen CeramTec angestrengte Klage war damit ohne Erfolg.

Marlen Mittelstein, Senior Associate bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Hamburg, hat die CeramTec GmbH seit 2013 vor dem LG und OLG Düsseldorf sowie dem EuGH vertreten. Sie teilt mit:

"Unsere Mandantin CeramTec hat keine Geschmacksmuster verletzt. Wir freuen uns, dass unsere Verteidigung erfolgreich war und das Oberlandesgericht - wie zuvor bereits das Landgericht - unserem Antrag gefolgt und unserer Widerklage auf Nichtigerklärung der streitgegenständlichen Geschmacksmuster stattgegeben hat."

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