Hogan Lovells: Offshore-Windparks: Novelle des Zulassungsverfahrens beschlossen –

31.01.2012

Bis zum Jahr 2030 sollen bis zu 25.000 Megawatt Offshore-Windenergie realisiert werden, damit Deutschland seine Ziele bei dem Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreichen kann. Mit der heute verkündeten Neufassung der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) setzt die Bundesregierung den regulatorischen Rahmen, um diesen Ausbau zu forcieren. Die SeeAnlV regelt seit 1997 die Genehmigung von Offshore-Windparks und deren Netzanbindung im Bereich jenseits des deutschen Küstenmeers. Dort ist die überwiegende Zahl der Windparks geplant.

Kernstück der Novelle ist das erstmals für Offshore-Windparks vorgesehene Planfeststellungsverfahren. Dadurch sollen die für die Errichtung der Windenergieanlagen erforderlichen Genehmigungen "gebündelt" werden, so dass alle erforderlichen Entscheidungen in einem einheitlichen Verfahren getroffen werden.

Waren bisher z.B. neben der eigentlichen Genehmigung noch Befreiungen von artenschutzrechtlichen

Vorgaben einzuholen, so werden diese künftig in die Planfeststellung integriert. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Um dem Stocken von Windparkvorhaben und der damit einhergehenden "Vorratshaltung" der Zulassung entgegenzuwirken, wird das BSH sogenannte Meilensteine vorgeben, die der Antragsteller innerhalb bestimmter Fristen erfüllen muss. Wenn die Fristen nicht gewahrt werden, kann das BSH den Planfeststellungsbeschluss aufheben. "Es ist zu begrüßen, dass damit die vom BSH praktizierten Befristungen auf eine klare gesetzliche Basis gestellt werden", sagt dazu Rechtsanwalt Matthias Hirschmann, Leiter des Kompetenzzentrums

Offshore am Hamburger Standort der internationalen Kanzlei Hogan Lovells. "Ob die gewünschte Beschleu-nigung eintritt, wird aber von der effizienten Durchführung des Verfahrens abhängen."

Die neue SeeAnlV enthält auch Regelungen über die Reihenfolge, in der konkurrierende Anträge für Windparks in demselben Gebiet bearbeitetwerden. Priorität soll künftig derjenige Antragsteller genießen, der dem BSH als erster bestimmte Unterlagen vorlegt. "Das Wettrennen um die besten Standorte ist ein schon lange bestehendes Problem", bestätigt Dr. Christian Knütel, Co-Leiter des Kompetenzzentrums, der bei Hogan

Lovells Investoren, Auftragnehmer und Banken zu Offshore-Windprojekten berät. "Die nun verlangten Unterlagen lassen sich aber relativ leicht auf benachbarte Gebiete übertragen. Windparkentwickler werden sich daher überlegen, ob sie nicht gleich noch Anträge für weitere Flächen einreichen und sich diese damit vorläufig sichern."

Ziel der neuen SeeAnlV ist es, möglichst rasch Offshore-Strom nutzbar zu machen. Daher sollen diejenigen Anträge bevorzugt bearbeitet werden, die sich auf Vorhaben in der Nähe von Küste und Stromnetzen beziehen. "Das wird natürlich dazu führen, dass zunächst einmal entsprechende Anträge gestellt werden. Das ist mit Blick auf den erforderlichen Netzanschluss ein erheblicher Vorteil", kommentiert Rechtsanwalt Dr. Lorenz Zabel, Genehmigungsexperte bei Hogan Lovells.

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Besondere Expertise hält Hogan Lovells u.a. mit dem Kompetenzteam Offshore am Hamburger Standort vor, um Mandanten in dieser innovativen wie dynamischen Branche maßgeschneiderten Rechtsrat bieten zu können. Dieser umfasst alle für den Offshore-Bereich relevanten Fragestellungen, wie den Erwerb und die Veräußerung von Projektbeteiligungen, die Gestaltung von Joint-Venture-Modellen, Projektentwicklung, Projektfinanzierung sowie öffentlich-rechtliche und regulatorische Fragestellungen. Hierdurch ist eine Beratung in allen spezifisch für die Offshore-Industrie relevanten Belangen aus einer Hand und durch Rechtsanwälte mit intensiver Branchenkenntnis gewährleistet.

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