Hogan Lovells: OLG Köln - Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel kann zur Richtigstellung von Falschmeldungen zulässig sein

17.01.2018

16. Januar 2018 – Sieht sich der Hersteller eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels Falschdarstellungen in den sozialen Medien ausgesetzt, darf sich das Unternehmen ausnahmsweise mit Werbung gegenüber Verbrauchern wehren, so lange der Bezug zur laufenden Diskussion deutlich wird. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 92/17; Urteil vom 12. Januar 2018).

Im zugrundeliegenden Fall wurde Hogan-Lovells-Mandant MSD Tiergesundheit zum Opfer von lawinenartig aufgetretenen Verleumdungen im Internet. Die Veröffentlichungen enthielten Behauptungen über das verschreibungspflichtige Floh- und Zeckenschutzmittel Bravecto®, die keinerlei Faktengrundlage besaßen und Tierhalter sowie Tierärzte verunsicherten. Das Unternehmen reagierte auf diese Gerüchte und veröffentlichte Posts auf Facebook mit dem Hinweis "Alle Fakten zum Floh- und Zeckenschutzmittel"; auf einer verlinkten Seite trat das Unternehmen den falschen Behauptungen entgegen und klärte so Verbraucher und Tierärzte auf. Daraufhin hatte ein Konkurrent mit Verweis auf § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Verbrauchern) MSD Tiergesundheit auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Das Gericht folgte der Argumentation von Hogan Lovells, wonach eine Gesamtabwägung zwischen der Berufsausübungs- sowie Meinungsfreiheit des Werbenden und dem Werbeverbot vorzunehmen sei. Diese Abwägung geht bei massiven Falschdarstellungen im Internet zugunsten des werbenden Unternehmens aus, soweit Bezug zur laufenden Diskussion genommen wird.

Dr. Tanja Eisenblätter, Leiterin Prozessführung (Litigation) von Hogan Lovells in Europa, sagte: "Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Köln Rechtsgeschichte geschrieben. Wir sind froh, dass unsere Mandanten Falschdarstellungen im Internet nicht mehr hilflos ausgeliefert sind, sondern sich wehren dürfen. Für unsere Mandantin MSD Tiergesundheit war es von immenser Bedeutung, den Gerüchten im Internet entgegenzutreten. Wir erwarten, dass auch andere Unternehmen von diesem Urteil profitieren werden. Denn es kommt immer wieder vor, dass in den sozialen Medien Tatsachen falsch dargestellt werden. Allen in Zukunft betroffenen Unternehmen haben wir den Weg gewiesen."

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