Hogan Lovells spricht sich in einem White Paper für Flexibilität bei der Schaffung des ersten EU-Rechtsrahmens zur Markteinführung autonomer Fahrzeuge aus

21.10.2021

Der kürzlich veröffentlichte Entwurf für eine "EU-ADS-Verordnung" ist ein erster wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Typgenehmigungsvorschriften für autonome Fahrzeuge in den EU-Mitgliedstaaten und schafft Rechtssicherheit, die zur Förderung von Innovation beitragen wird.

Die im Hogan Lovells White Paper dargestellten Beobachtungen und Empfehlungen dienen als Leitlinien für regulatorische Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene. Flexibilität, Sicherheit und zukünftige Entwicklungen in der Industrie werden dabei in den Mittelpunkt gestellt.
 
Die Europäische Kommission hat allen 27 Mitgliedstaaten einen Entwurf für eine EU-ADS-Verordnung vorgelegt. Sie geht damit einen wichtigen Schritt, bevor im November eine erste öffentliche Konsultation dazu stattfindet.
Der Ende September 2021 veröffentlichte Verordnungsentwurf wird die Zukunft von autonomen Fahrzeugen in der EU gestalten und in den kommenden Jahren weitreichende Auswirkungen auf die Automobilindustrie in Europa haben.
Der Entwurf der EU-ADS-Verordnung legt die Vorschriften für die Typgenehmigung von autonomen Fahrzeugen in Bezug auf ihr automatisiertes Fahrsystem ("automated driving system" oder kurz "ADS") fest, um einen harmonisierten Weg für die (SAE/ISO) "Stufe 4" oder "vollautomatisierte" Fahrzeuge zu schaffen, die auf öffentlichen Straßen in den Mitgliedstaaten ohne Notwendigkeit eines Fahrers zugelassen werden. Darüber hinaus legt der Entwurf umfassende Sicherheitsanforderungen fest, die zum Leistungsvergleich herangezogen werden und letztlich als Maßstab für die Zulassung von Tests und dem Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge dienen sollen.
Das heute von Hogan Lovells veröffentlichte White Paper "The Road to Autonomous Vehicles" enthält drei zentrale Empfehlungen für einen Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge, die als Grundlage für regulatorische Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene dienen soll. Diese sind:
 

Dem Typgenehmigungssystem innerhalb Europas sollte ein breiter, ganzheitlicher und zukunftsorientierter Ansatz zugrunde gelegt werden. Der Rechtsrahmen muss so flexibel wie möglich gehalten sein. Als Mindestmaß sollte das bestehende Typgenehmigungssystem dienen. Davon sollte man nicht allein für autonome Fahrzeuge bzw. ADS abweichen.

 

Die Übernahme der regulatorischen Verantwortung und der Nachweis eines Sicherheitskonzepts sollten als entscheidende Faktoren für die Festlegung des Rechtsrahmens angesehen werden. Expertise ist der Schlüssel, wenn es darum geht, autonome Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen. Dies muss bei der Zuweisung von Rollen und Verantwortlichkeiten aller beteiligten Wirtschaftsakteure berücksichtigt werden.

 

Unklarheiten (insbesondere in Bezug auf den bestehenden Rechtsrahmen), Unstimmigkeiten sowie ungenaue Begriffe und Definitionen, die zu Interpretationsschwierigkeiten führen und die Entwicklung und Markteinführung von autonomen Fahrzeugen verzögern können, sind zu vermeiden.

 

 

Der Entwurf der EU-ADS-Verordnung ist Teil einer fortschreitenden Entwicklung eines Rechtsrahmens für autonome Fahrzeuge innerhalb Europas. Weitere vielversprechende Ansätze werden derzeit in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vorangetrieben, wenngleich Deutschland von den derzeit schon geltenden breiten Regelungen und dem flexiblen Ansatz auf EU-Ebene abzuweichen scheint. Das White Paper hebt hervor, dass ein europaweit harmonisierender Ansatz, der ausreichende Flexibilität gewährleistet, der Schlüssel für den langfristigen Erfolg von autonomen Fahrzeugen sein wird.

 

Dr. Patrick Ayad, Global Leader Mobility and Transportation bei Hogan Lovells, sagt dazu:

 

„Dies ist eine wichtige Untersuchungsarbeit zur Zukunft des europäischen Rechtsrahmens für autonome Fahrzeuge.

Wir haben die großartige Chance, autonome Fahrzeuge in Europa einzuführen. Die derzeitigen Bemühungen in Europa sind vielversprechend und stimmen weitgehend mit den Empfehlungen überein, die wir heute in unserem White Paper vorgestellt haben. Für die Typgenehmigung von autonomen Fahrzeugen müssen wir jetzt einen umfassenden und holistischen Ansatz wählen, da dies für diesen Zweck noch wertvoller und förderlicher sein wird. Technologische Innovationen, neu entstehende Mobilitätslösungen sowie Kooperationen und Zusammenschlüsse verändern die Industrielandschaft und erfordern einen flexiblen Rechtsrahmen – um zu funktionieren, muss dieser sowohl auf Ebene der EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden und gelten.”

 

Zu den wichtigsten Punkten des White Papers gehören:

 

Die Technologie für autonome Fahrzeuge und die Industrielandschaft entwickeln sich rasant. Die Entwicklung eines automatisierten Fahrsystems (ADS) ist nach wie vor ein sehr ressourcenintensives Unterfangen, das umfangreiches technisches und fachliches Know-how erfordert.

Die Herausforderung für Gesetzgeber besteht darin, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der eine Markteinführung in ganz Europa ermöglicht. Dies bedeutet, dass geeignete Anforderungen für die "Typgenehmigung" festgelegt werden müssen, die sowohl die Sicherheit der Technologie gewährleisten als auch die kommerzielle Einführung in einer Weise erleichtern, und so den von der EU-Kommission angestrebten Nutzen autonomer Fahrzeuge ermöglichen können.

Die von den französischen, deutschen und niederländischen Regierungen unternommenen Schritte sind vielversprechend, da sie darauf abzielen, die Rechtsgrundlage für die Zulassung von automatisierten Fahrsystemen der ISO/SAE Stufe 4 zu schaffen, und sich nicht mit Systemen niedrigerer Automatisierungsstufen "aufhalten", die den menschlichen Fahrer nur unterstützen.

Der Übergang von konventionellen Fahrzeugen zu autonomen Fahrzeugen ist ein einzigartiges und revolutionäres Ereignis: Es ist das erste Mal, dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der Fahrer (das ADS) reguliert und Teil der Typgenehmigung wird.

Innovation erfordert Flexibilität. Die Regulierung von Innovationen erfordert das gleichermaßen. Ein offener und flexibler Ansatz hat sich bei der Durchführung von Tests automatisierter und autonomer Fahrfunktionen bereits über viele Jahre hinweg als erfolgreich erwiesen, indem auf bestehende flexible Konzepte zugegriffen wurde. Diese Vorgehensweise sollte auch dann gelten, wenn es um die entscheidende Frage geht, welches Unternehmen (oder auch welche Gruppe oder Partnerschaft von Unternehmen) die Typgenehmigung für das autonome Fahrzeug – d.h. das Basisfahrzeug und das ADS – beantragen sollte.

Während die Europäische Kommission dieses Thema im Rahmen ihrer vorgeschlagenen EU-ADS-Verordnung (die voraussichtlich im Juli 2022 in Kraft treten wird) offenbar effektiv angeht, scheint die deutsche Regierung einen anderen Ansatz zu verfolgen, indem sie in ihrem aktuellen Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der neu beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts, die den regulären Betrieb von autonomen Fahrzeugen der SAE/ISO-Stufe 4 ermöglichen, im Gegensatz zu bestehenden Regelungen eine neue Definition für "Hersteller" einführt, die sich auf den "Fahrzeughersteller" bezieht.

 
Hogan Lovells ist eine der weltweit führenden Anwaltssozietäten. Wir verfolgen einen auf Industrien fokussierten Ansatz, der es uns ermöglicht, unsere Mandanten branchenspezifisch, praxisgruppenübergreifend und über die Landesgrenzen hinweg zu beraten.
2020 haben wir eine neue globale Sektorengruppe "Mobility and Transportation" gegründet, die unsere bereits etablierten Industriesektoren "Automotive" und "Aerospace and Defence" sowie unseren neuen Industriesektor "Transport and Logistics" zusammenführt, um die rasanten Entwicklungen in der Welt der Mobilität und des Transports noch besser zu erfassen.

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