Hogan Lovells: Stellungnahme - Verbandsklagen mit kollektiver Wirkung per EU-Richtlinie stehen bevor

30.07.2020

Die verpflichtende Einführung von grenzüberschreitenden Verbandsklagen mit kollektiver Wirkung per EU-Richtlinie steht bevor. Eine entsprechende Richtlinie wird voraussichtlich noch im Herbst diesen Jahres verabschiedet. Auch wenn diese Klagen nicht so heißen dürfen, handelt es sich wegen der unmittelbaren Wirkung zugunsten von Verbrauchern doch um eine Art Class Action.

Dazu eine Einschätzung von unserem Experten für kollektive Schadensersatzverfahren Dr. Matthias M. Schweiger, Partner in München. Er berät insbesondere Hersteller in der Life Sciences und Consumer Industrie:

„Die Besonderheit ist, dass nur so genannte qualifizierte Einrichtungen zugunsten einer Gruppe von Verbrauchern klagen dürfen. Die innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verbandsklagen können auf Unterlassung, aber auch auf Leistungen wie z.B. Entschädigung gerichtet sein. Das geht über die bisherige Rechtslage in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten hinaus und wird Änderungen der Prozesslandschaft nach sich ziehen. Auch bei weiteren verfahrensrechtlichen Fragen, z.B. Überprüfung von Vergleichen oder Offenlegung von Beweismitteln, spielt die Richtlinie eine Rolle. Es verbleibt ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Mitgliedstaaten in der Umsetzungsfrist von 24 Monaten – das erlaubt Unternehmen sich auf die Umsetzungsgesetzgebung und die zusätzlichen neuen Klagen einzustellen.“

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell