Hogan Lovells Studie: Befragte Unternehmen unterschätzen technologiebedingte Unternehmensrisiken

15.01.2021

Düsseldorf, 14. Januar 2021 – In ihrer heute veröffentlichten Studie weist die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells auf die Risiken von Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden hin, die durch den Einsatz von smarten Technologien in Unternehmen entstehen können. Nur etwa die Hälfte der befragten Unternehmen sieht sich ausreichend für rechtliche Risiken in diesem Zusammenhang vorbereitet. Für die Studie wurden weltweit 550 Unternehmenslenker, davon 100 in Deutschland, aus sieben Sektoren interviewt: Technologie und Telekommunikation, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Life Sciences, Automotive, Konsumgüter, Energie und diverse Industrieunternehmen.

Die Studie identifiziert bedeutsame Schwachstellen, darunter Cyber- und Datenrisiken, ethische Fragen und Technologieausfälle. 2020 nutzten Unternehmen mehr denn je smarte Technologien. Um ihre Chancen durch den technologischen Fortschritt zu erhöhen, müssen sie jedoch auch die Risiken minimieren und managen.

Zentrale Ergebnisse

Die Mehrheit der befragten deutschen Unternehmen sieht teils erheblichen Nachholbedarf beim Umgang mit potenziellen Prozessrisiken, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz von technologischen Entwicklungen ergeben.

§ 61% der befragten Unternehmen geben an, dass Technologie ein zentraler Bestandteil ihrer Wachstumsstrategie ist, aber nur 40% sind teilweise zuversichtlich, dass ihre Führungskräfte die damit verbundenen Risiken berücksichtigen.

§ Nur 9% der befragten Vorstände halten das Technologierisiko nach eigenen Aussagen für genauso hoch wie finanzielle und weitere unternehmerische Risiken.

Die befragten Unternehmen könnten sich nach eigener Einschätzung mehrheitlich besser auf Cyberattacken oder Datenlecks vorbereiten.

§ Cyberattacken und Datenverstöße sind ein rechtliches Pulverfass. U.a. werden Cloud-Technologien als anfällig für Hacker-Angriffe erachtet.

§ Smarte IoT-Geräte sammeln, speichern und teilen riesige Mengen an Daten, allerdings geben 71% der befragten Unternehmen an, keine Datenschutzspezialisten zu Beginn der Produktentwicklung zu involvieren.

§ Die Hälfte (49 %) der befragten Unternehmen prüfen nach eigener Aussage nicht, ob ihre Zulieferer über ausreichende Cyber-Sicherheitsnachweise verfügen – obwohl ihre eigenen IT-Schutzmaßnahmen dadurch geschwächt werden.

Die Mehrheit der befragten Unternehmen sieht sich nicht ausreichend vorbereitet auf rechtliche Risiken, die mit Technologieversagen verbunden sind.

§ Technologieausfälle, die Prozesse oder Produkte unbrauchbar machen, können Unternehmen kostspieligen Klagen aussetzen. Dennoch gibt ein Drittel der befragten Unternehmen (33%) an, die geschäftskritischen Technologien nicht im Blick zu haben.

§ 66% der befragten Unternehmen sind nach eigener Einschätzung nicht aktiv an der Abmilderung von regulatorischen und prozessualen Risiken durch Technologieversagen beteiligt,.

§ 68% der befragten Unternehmen halten ihre Vorkehrungen für das Krisenmanagement nach COVID-19 für nicht ausreichend.

Die befragten Unternehmen sehen sich mehrheitlich nicht auf Risiken vorbereitet, die durch Partnerschaften mit Technologie-Unternehmen entstehen.

§ 43 % der befragten Unternehmen planen ein Joint Venture, 33 % haben potenzielle Fusionen und Übernahmen im Blick und 43 % beabsichtigen, eine wichtige Geschäftsfunktion bei einem Technologieunternehmen auszulagern. Doch mehr als die Hälfte (55 %) aller Befragten findet es schwierig, damit einhergehende rechtliche Risiken einzuschätzen.

§ Die Hälfte (53%) der Befragten gab an, innerhalb ihrer Branche Joint Ventures mit Unternehmen in neuen und aufstrebenden Märkten oder mit Start-ups eingehen zu wollen, um Zugang zu innovativen Technologien zu erhalten. Solche Joint Ventures sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.

Die befragten Unternehmen prüfen nach eigener Aussage nicht hinreichend, ob ihre Technologien diskriminierende Aspekte beinhalten.

§ Die Hälfte (52 %) der befragten Unternehmen gibt an, die ihnen zur Verfügung gestellten technologischen Entwicklungen wie Wearables, smarte Home-Produkte, Sprach- oder Gesichtserkennungen nicht auf Diskriminierungen, die mit der Herkunft und dem Geschlecht zusammenhängen, zu prüfen.

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