Holger Rhode und Michael Mönig restrukturieren Superbiomarkt-Kette erfolgreich über Schutzschirmverfahren
Die Rechtsanwälte Holger Rhode als Sachwalter und Michael Mönig als Generalbevollmächtigter haben gemeinsam mit dem Vorstand die Superbiomarkt AG aus Münster erfolgreich über ein Schutzschirmverfahren saniert.
Auf der Gläubigerversammlung wurde der Sanierungsplan einstimmig angenommen. Das Amtsgericht hat heute das Verfahren aufgehoben. Die Biomarkt-Kette gilt somit als saniert und ist mit 26 Filialen und mehr als 600 Beschäftigten wieder marktgerecht aufgestellt.
Das Schutzschirmverfahren bot den Restrukturierungsexperten gute Werkzeuge. Die Mönig Wirtschaftskanzlei hatte bereits Anfang April mit der Biomare aus Leipzig einen weiteren Biomarkt erfolgreich über ein Schutzschirmverfahren neu aufgestellt.
Münster/Düsseldorf 31. Mai 2023 Holger Rhode, Partner der Sozietät Görg, als Sachwalter und Michael Mönig, Partner der Mönig Wirtschaftskanzlei, als Generalbevollmächtigter haben gemeinsam mit dem Vorstand die Superbiomarkt AG aus Münster über ein Schutzschirmverfahren erfolgreich restrukturiert. Der von ihnen erarbeitete Sanierungsplan wurde zunächst vom zuständigen Amtsgericht Münster und dann von den Gläubigern auf einer Versammlung Anfang Mai einstimmig angenommen. Nach Ablauf der Fristen wurde der Plan dann bestätigt. Mit Wirkung zum heutigen Tag hat das Amtsgericht jetzt das Verfahren aufgehoben. Die Superbiomarkt-Kette gilt somit als saniert, die Weichen für den Neustart sind gelegt.
Für Rhode und Mönig hat sich das Schutzschirmverfahren wiederholt als gutes Gestaltungselement für notwenige Restrukturierungen erwiesen. „Wir haben verschiedene Instrumente eingesetzt, mit denen wir das Einzelhandelsunternehmen an die aktuellen Bedingungen des Marktes anpassen konnten“, sagt der Generalbevollmächtigte Michael Mönig. So hat das Unternehmen dieselben Eigentümer aber eine neue Kapital- und Finanzstruktur. Um Kosten zu sparen, wurden verschiedene Verträge neu verhandelt und auch notwendige tiefere Einschnitte umgesetzt, denn fünf Filialen mussten geschlossen werden. Sie erwiesen sich aus verschiedenen Gründen als Verlustbringer, unter anderem weil langfristig angelegte Baustellen in direkter Umgebung den Zugang für Kunden erschwerten. Die dadurch entstandenen Verluste hätten das Ergebnis des Unternehmens noch länger belastet. Kündigungen konnten weitestgehend vermieden werden, da Fachkräfte gewechselt sind oder an anderen Standorten eingesetzt werden.
Sachwalter Rhode fühlte sich bei dem eingeschlagenen Weg auch durch die Banken bestätigt. „Die Geldgeber haben sich die Entwicklung sehr genau angeschaut und sich am Ende dafür entschieden, weiter mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten“, sagt Rhode. Das zeige sehr deutlich, dass zum einen die Superbiomarkt AG die richtigen Sanierungshebel gesetzt habe, und auch, dass der Biobranche insgesamt gute Marktperspektiven zugetraut werden. „Wenn es diese Perspektiven nicht geben würde, wären die Banken wahrscheinlich abgesprungen“, schätzt Rhode.
Für die Mönig Wirtschaftskanzlei ist der Erfolg beim Superbiomarkt bereits das zweite erfolgreich abgeschlossene Schutzschirmverfahren eines Einzelhandelsunternehmen aus der Biobranche innerhalb kürzester Zeit. Bereits Anfang April hat Rechtsanwalt Eric Coordes, Partner der Kanzlei, den Supermarkt Biomare aus Leipzig als beauftragter Restrukturierungsexperte ebenfalls neu aufgestellt und den notwendigen Sanierungsplan maßgeblich gestaltet. „Auch in Leipzig haben wir die Instrumente eines Schutzschirmverfahrens genutzt, um den Markt mit drei Standorten wieder marktgerecht und realistisch finanziert aufzustellen“, sagt Coordes.
Er und seinen beiden Kollegen sehen diese Verfahrensart als wichtige Variante für erfolgreiche Restrukturierungen. Vor allem dann, wenn das Geschäftsmodell eines kriselnden Unternehmens grundsätzlich Zukunft hat, die Finanzseite aber optimiert werden muss.
Hintergrund
Die Verantwortlichen der in Münster ansässige Superbiomarkt AG hatten im August 2022 für das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht in Münster ein Schutzschirmverfahren beantragt. Der Antrag wurde vom Gericht nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens angenommen.
Notwendig wurde der Sanierungsantrag unter anderem durch massive Kostenexplosionen bei Energie und Mietkosten sowie durch gleichzeitige Preiserhöhungen bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten.
Das Unternehmen bestellte den Restrukturierungs- und Insolvenzexperten Michael Mönig zum Generalbevollmächtigten und das Gericht den Fachanwalt für Insolvenzrecht Holger Rhode zum Sachwalter des Verfahrens. Gemeinsam mit dem Vorstand haben Mönig und Rhode den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt. Die beiden Rechtsanwälte haben das Unternehmen sehr genau analysiert und dann federführend einen Sanierungsplan erarbeitet, mit dem sich die Superbiomarkt-Kette wieder marktgerecht aufstellen kann.
Über die Superbiomarkt AG
Der Superbiomarkt mit Hauptsitz in Münster ist ein mehrheitlich inhabergeführtes Familienunternehmen. 1973 gegründet, zählt der Superbiomarkt zu den erfahrensten Bio-Einzelhändlern in Deutschland. Mit der regional ausgerichteten Struktur betrieb das Unternehmen vor dem Schutzschirmantrag 32 Filialen, wobei bei zwei Filialen schon vor dem Antrag klar war, dass sie geschlossen werden. Mit Abschluss des Schutzschirmverfahrens hat der Superbiomarkt noch 26 Filialen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie mehr als 600 Beschäftigte. Mehr Informationen: www.Superbiomarkt.de
Über den Sachwalter
Rechtsanwalt Holger Rhode wird seit vielen Jahren an verschiedenen Gerichten zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Der Restrukturierungsexperte ist langjähriger Partner der Wirtschaftskanzlei Görg. Unterstützt wurde Rhode in diesem Verfahren von seinem Görg-Kollegen Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp. Die Kanzlei gehört zu Deutschlands führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien und unter diesen zu den Top 5 der deutschen Insolvenzkanzleien. An fünf zentralen Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt/M. und München sowie in bundesweit 26 weiteren Insolvenzverwaltungsbüros sind mehr als 300 hochspezialisierte Anwälte und Steuerberater tätig. Unter ihnen zahlreiche Insolvenz- und Restrukturierungsexperten, die bereits bundesweit in namhaften Insolvenz- und Sanierungsverfahren auf sich aufmerksam gemacht haben. Mehr Informationen: www.goerg.de
Über den Generalbevollmächtigten
Rechtsanwalt Michael Mönig ist Namensgeber der bundesweit tätigen Mönig Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Münster, Bochum, Bottrop, Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Vereidigte Buchprüfer und Lehrbeauftragte an der Universität Münster wird regelmäßig von verschiedenen Gerichten zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und von Unternehmen unterschiedlichster Branchen in verschiedenen Funktionen als Restrukturierungsexperte beauftragt. Die Sozietät hat mit Rechtsanwalt Eric Coordes weitere Experten, die auf Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert sind. Die Mönig Wirtschaftskanzlei deckt mit 20 Berufsträgern und 50 Mitarbeitern alle Gebiete des Wirtschaftsrechts professionell ab. Mehr Information: www.moenig-wirtschaftskanzlei.de
Über ein Schutzschirmverfahren
Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, dass aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Nimmt das Gericht den Antrag an, bestellt es einen Sachwalter, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger kontrolliert und unterstützt. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Insolvenzplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird. Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens im Amt und wird dabei von erfahrenen Restrukturierungsexperten unterstützt.