HRE-Abfindung - Daniela Bergdolt zum Beschluss Des Landgerichts München: „Diese Entscheidung ist für uns absolut nicht akzeptabel!“

25.06.2013

München, 21. Juni 2013 – Im Spruchverfahren um die Angemessenheit der Abfindung für die Aktionäre der HypoRealEstate AG (HRE) hat die 5. Handelskammer des Landgerichts München heute morgen ihren Beschluss verkündet. Die 1,30 Euro Barabfindung je Aktie, die den freien Aktionären im Oktober 2009 beim Rausschmiss gezahlt worden waren, beurteilte die Handelskammer als sachgerecht. „Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht absolut nicht akzeptabel“, kommentiert Daniela Bergdolt, erfahrene Kapitalanlagerechtlerin und Vizepräsidentin der Anlegerschutzorganisation DSW, den Beschluss.

Sie verweist auf die gesellschaftspolitische Relevanz des Falles HRE: „Jedem Deutschen wird geraten, Aktien für die Altersvorsorge zu kaufen, aber wie behandelt der Staat diese Aktionäre denn gleichzeitig? Wenn mit Anlegern so umgegangen wird, ist das Vertrauen bis ins Mark erschüttert“, so Bergdolt, die zugleich den Staat auffordert, sich seiner Verantwortung endlich bewusst zu werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Anwältin Bergdolt, die mehr als 100 Mandanten im Verfahren betreut, kündigte bereits jetzt eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht in München an. „Wir werden nun alle Möglichkeiten prüfen!“

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