HRE-Aktionärsklagen: Landgericht München I trägt zulässigen Musterfeststellungsantrag von TILP Rechtsanwälte im Klageregister ein und ebnet damit den Weg zum Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum OLG München

05.02.2010

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 05.02.2010 – Mit Beschluss vom 03.02.2010 hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts München I angeordnet, die zulässigen Musterfeststellungsanträge der Parteien im Verfahren Wefers nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Klageregister bekannt zu geben. Ebenfalls am 03.02.2010 erfolgte diese Bekanntmachung dann durch Eintrag in das Klageregister des Elektronischen Bundesanzeigers (https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=e4bc486fa65a3dd56cb0db036cab787c&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=1196bd87ed0f5961&fts_search_list.destHistoryId=2). Eingetragen wurden 54 Feststellungsziele, welche sich in neun verschiedene Komplexe gliedern.

„Mit diesem Eintrag hat TILP Rechtsanwälte ein weiteres prozessuales Ziel erreicht, nämlich die Voraussetzung der Einleitung eines Musterverfahrens im Schadensfall HRE vor dem Oberlandesgericht (OLG) München“, betont Rechtsanwalt Andreas Tilp. Dieses Musterverfahren wird eingeleitet, wenn nunmehr innerhalb von vier Monaten in mindestens neun weiteren Verfahren gegen die HRE gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge gestellt werden. Per heute sind im Klageregister bereits vier dementsprechende Einträge erfolgt. „Da unsere Kanzlei über ein Dutzend weiterer Klageverfahren gegen die HRE beim LG München I rechtshängig hat, werden wir dort nunmehr gleichgerichtete Anträge stellen und damit die Einleitung des Musterverfahrens herbeiführen, was seit jeher das erklärte Ziel von TILP Rechtsanwälte war“, führt Rechtsanwalt Tilp weiter aus.

Hintergrund:

Bekanntlich führt TILP Rechtsanwälte vor dem Landgericht München I über ein Dutzend Schadensersatzklagen gegen die HRE. Darunter befindet sich auch das Verfahren des Klägers Wefers, in welchem ein dreistelliger Millionenbetrag aus abgetretenem Recht verschiedener institutioneller Investoren gefordert wird. Mit den Aktionärsklagen werden verschiedene Schadensersatzansprüche gegen die HRE wegen einer Reihe kapitalmarktrechtlicher Verstöße im Zeitraum Juli 2007 bis Oktober 2008 geltend gemacht.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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