HSH Nordbank AG gewinnt mit Freshfields Bruckhaus Deringer vor dem Bundesgerichtshof

21.09.2012

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. September 2012 die Klagen von insgesamt neun stillen Gesellschaftern gegen die HSH Nordbank AG auf Leistung einer Sonderzahlung in Höhe der Einlagevergütung für das Jahr 2008 abgewiesen. Damit steht fest, dass die Bank nicht verpflichtet ist, bis zu 64 Millionen Euro Vergütung an ihre stillen Gesellschafter zu zahlen.

Ende 2008 hatte die HSH Nordbank verschiedenen stillen Gesellschaftern mitgeteilt, sie werde freiwillig eine Sonderzahlung in Höhe der Einlagevergütung für das Jahr 2008 zahlen, obwohl die Bank zur Zahlung der Vergütung aufgrund eines Jahresfehlbetrags nicht verpflichtet war.

Die HSH Nordbank wollte ihre Reputation am Markt und ihre Refinanzierungsfähigkeit nicht durch Nichtbedienung der stillen Einlagen gefährden. Wenig später musste die HSH Nordbank die Auszahlung der freiwilligen Leistung jedoch stoppen, da andernfalls der Bank von Seiten der EU-Kommission die Nichtgenehmigung von Beihilfen drohte, die die Bank im Rahmen der Finanzmarktkrise erhalten hatte. Daraufhin erhoben einige der stillen Gesellschafter (Sparkassen und Versicherungen) Klage.

Nachdem die Landgerichte Hamburg und Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig die HSH Nordbank zur Zahlung verurteilt hatten, hat der Bundesgerichtshof nun – wie zuvor bereits das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg – die Klagen abgewiesen: Das Versprechen der Sondervergütung war nicht rechtsverbindlich, weil die besonderen Formvorschriften für die Änderung von Teilgewinnabführungsverträgen nach dem Aktiengesetz (§§ 293 ff. AktG) in zwei Punkten nicht beachtet wurden: Zum einen fehlte es an der Schriftform eines von beiden Parteien unterzeichneten Vertrags. Zum anderen unterblieb die notwendige Eintragung der Änderung in das Handelregister.

Die HSH Nordbank hat mit diesem Sieg vor dem Bundesgerichtshof ein weiteres Kapitel der Finanzmarktkrise abgeschlossen, nachdem die Bank bereits im letzten Jahr – ebenfalls beraten von Freshfields Bruckhaus Deringer – das EU-Beihilfeverfahren erfolgreich zu Ende führen konnte.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Heiko Jander-McAlister, Dr. Marius Berenbrok (beide Gesellschaftsrecht) und Christian Reichmuth (Konfliktlösung; alle Hamburg). Prozessvertreter der HSH Nordbank AG beim BGH war Dr. Hermann Büttner (Büttner & Baukelmann, Karlsruhe).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Beßling, Communications

E jan.bessling@freshfields.com T +49 69 27 30 85 53

Hinweise für die Redaktion

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine globale Anwaltssozietät. Wir unterstützen seit langem erfolgreich die führenden Industrie- und Finanzunternehmen, Institutionen und Regierungen bei ihren komplexesten Projekten, Transaktionen und Herausforderungen. Ob aus unseren eigenen Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit oder mit führenden Kanzleien vor Ort - unsere mehr als 2.500 Anwältinnen und Anwälte beraten wirtschaftsrechtlich umfassend, leisten Außergewöhnliches und bündeln ihre Kompetenz zu entscheidenden Rechts- und Branchenlösungen für unsere Mandanten.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell