hww wienberg wilhelm: Tiefbauunternehmen GROSTRA Bau GmbH insolvent –Vorläufiger Verwalter prüft Fortführungsmöglichkeiten
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Thiendorf, 03.03.2009. Die GROSTRA Bau GmbH mit Sitz in Thiendorf hat nach wochenlangen Bemühungen um eine Nachfinanzierung am 02.03.2009 Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Dresden Rechtsanwalt Henning Schorisch, Partner der Kanzlei hww wienberg wilhelm.
Schorisch hat erste Maßnahmen ergriffen, um den derzeit eingestellten Geschäftsbetrieb wieder anlaufen zu lassen. „Dazu müssen vorrangig die massiven Liquiditätsprobleme in den Griff bekommen werden.“
Die 108 Beschäftigten haben seit Dezember keine Löhne und Gehälter mehr erhalten. Damit ist der Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten bereits ausgeschöpft und eine Insolvenzgeldvorfinanzierung auch nicht mehr möglich. Gestern hat Schorisch ein erstes Gespräch mit dem Betriebsrat des Unternehmens geführt. Heute wird er die Mitarbeiter sowie Vertreter der IG Bauen-Agrar Umwelt in einer Belegschaftsversammlung über die neuen Gegebenheiten informieren.
Die GROSTRA Bau GmbH ist ein Tiefbauunternehmen, das im Wesentlichen im Straßenbau für öffentliche Auftraggeber tätig ist. GROSTRA unterhält eine Tochtergesellschaft in Polen. Neben einem weiteren Unternehmen ist GROSTRA in der Branche einziger Mittelständler in der Region. Aufgrund des langen Winters ruhten die Baustellen des Unternehmens.
„Zur Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit wird es auch entscheidend auf das Verhalten der im Wesentlichen öffentlichen Auftraggeber ankommen. Diese sollten völlig selbstverständlich offene Rechnungen bei Fälligkeit bezahlen, aber insbesondere auch das Insolvenzantragsverfahren nicht nur dafür nutzen, die Bauaufträge zu kündigen. Vielmehr setze ich auf eine unbedingte Kooperation gerade dieser Auftraggeber zur Meidung von Bauverzügen und Schäden der Allgemeinheit durch Drittbeauftragungen. Verfahrensziel eines Insolvenzverfahrens ist nicht zuletzt die Erhaltung sanierungsfähiger Unternehmen, weswegen ich von den öffentlichen Auftraggebern Unterstützung erwarte.“
Wie sich die öffentlichen Auftraggeber zu den Bemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Wiederaufnahme der Baustellen stellen werden bleibt somit abzuwarten.
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