Jaffé Insolvenzverwalter: Insolvenzverfahren Green Planet AG - Anleger und Gläubiger sollen Forderungen anmelden

29.09.2014

Anleger und Gläubiger der insolventen Green Planet AG gesucht: Am 09.09.2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Planet AG eröffnet und Rechtsanwalt Miguel Grosser vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft bestellt. Der Insolvenzverwalter geht nach seinen Recherchen davon aus, dass es eine große Dunkelziffer von Personen oder Institutionen gibt, die bislang ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse noch nicht geltend gemacht haben.

„Aufgrund der mangelhaften beziehungsweise nicht vorhandenen Dokumentation bei der Green Planet AG müssen wir davon ausgehen, dass wir nicht alle Anleger und Gläubiger kennen. Die vom Gericht bestimmte Frist zur Anmeldung von Forderungen läuft jedoch am 7. Oktober 2014 ab. Deshalb sollten sich insbesondere Personen, die Kautschuk- und Teakholzanlagen oder „Baumzertifikate“ von der Green Planet AG erworben oder gezeichnet haben, beim Insolvenzverwalter melden. Nur dann können diese Ansprüche im laufenden Insolvenzverfahren berücksichtigt werden“, macht Grosser deutlich.

Die Green Planet AG hatte am 23. Juli 2014 Insolvenzantrag gestellt, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorstand eröffnet und dieser in Untersuchungshaft genommen worden war. Seit 2009 war das Unternehmen damit befasst, Gelder von Kunden für eine beworbene Investition in den Kauf von Teak- und Kautschukbäumen im mittelamerikanischen Costa Rica einzunehmen.

Anleger wurden in vielversprechenden Werbeprospekten mit einer „Renditebeispiels-Rechnung" geworben, der zufolge man aus einer Investition in Teakholzbäumen über 20 Jahre eine jährliche Rendite von 13 Prozent erreichen könnte. Nach 20 Jahren sollten die Bäume gefällt werden und der Kunde die Erlöse aus dem Holzverkauf erhalten. Der Vertragsschluss erfolgte jeweils im Einzelfall zwischen dem Kunden und der Green Planet AG. Der Kunde erhielt nach dem Eingang seiner Zahlung bei der Schuldnerin ein „Baumzertifikat", in dem auch Angaben zur genauen Plantage in Costa Rica, wo sich die Bäume befinden sollten, gemacht wurden.

Die Gesellschaft selbst unterhält tatsächlich aber keine eigenen Teakholz- und Kautschukplantagen. Nach bisherigen eigenen Ermittlungen befinden sich die insgesamt 39 Teakholzplantagen mit über 1.200 Hektar Fläche bzw. die diesbezüglichen Grundstücke im Eigentum der in Costa Rica geschäfts-ansässigen Green Planet Costa Rica S.A. Aufgrund der gewählten Konstruktion, wonach die Green Planet AG überhaupt nicht Eigentümerin von Plantagen ist, konnte der jeweilige Kunde bzw. Anleger auch kein Eigentum an Bäumen in Costa Rica erwerben.

Nachdem mehrere Strafanzeigen gegen die Schuldnerin von verschiedenen Kunden gestellt worden waren, kamen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Schuldnerin und die für sie handelnden Personen in Gang und in der Folgezeit der Geschäftsbetrieb der Green Planet AG vollständig zum Erliegen. Die Strafverfolgungsbehörden brachten im Rahmen der Ermittlungen dingliche Arreste in das Vermögen der Schuldnerin sowie des früheren Vorstands aus.

Der Insolvenzverwalter konnte zwischenzeitlich erwirken, dass die arrestierten Konten und Vermögensgegenstände für die Insolvenzmasse frei gegeben wurden. Aktuell erfolgt die Sicherung der in Costa Rica unterhaltenen Beteiligungen unter aufwändigen rechtlichen Interventionen. In einem ersten Schritt konnten die für die Geltendmachung der entsprechenden Ansprüche erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Dokumente gesichert werden.

„Wir haben für die rechtlich einwandfreie Übertragung der Verfügungsgewalt über das in Costa Rica vorhandene Vermögen intensiv auch mit den vor Ort tätigen Rechtsanwälten kommuniziert. Letztlich ist es uns gelungen, eventuelle Veräußerungen der Tochtergesellschaften in Costa Rica zu verhindern und dieses Vermögen für die Gläubiger und Anleger in Deutschland zu sichern“, so das Fazit von Insolvenzverwalter Miguel Grosser.

Welche Befriedigungsquote daraus letztlich für die Anleger der Green Planet AG resultiert, ist derzeit noch nicht abzusehen und hängt maßgeblich von der Werthaltigkeit der Anlagen in Costa Rica ab, die erst noch geprüft werden muss. Zudem geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass auch in den letzten elf Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Anleger geworben wurden bzw. diese Gelder eingezahlt haben, über die jedoch keine Aufzeichnungen bei der Green Planet AG bekannt sind. Sollte dies zutreffen, würde sich die Zahl der Gläubiger wie auch die Höhe der potenziellen Forderungen erhöhen.

„Deshalb wenden wir uns nun auch über die Medien an Anleger und fordern diese auf, sich bei uns zu melden, damit wir ihre Ansprüche berücksichtigen können. Wir vermuten, dass deutlich mehr als die bislang bekannten Personen zum Kreis der Geschädigten zählen und sich die Summe der Forderungen auf über 20 Mio. Euro erhöhen könnte“, so Grosser.

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