Jahresbericht des Finanzgerichts Hamburg Verkürzung der Verfahrensdauer auf 10 Monate

01.03.2011

Der Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Werner Kuhr, zieht eine positive Bilanz für das Geschäftsjahr 2010. „Auch im Jahre 2010 hat sich die positive Entwicklung der bereits in den Vorjahren beobachteten spürbaren Verkürzung der Verfahrensdauer in erfreulicher Weise fortgesetzt. Die durchschnittliche Dauer der im Jahre 2010 erledigten Klageverfahren konnte im Vergleich zum Vorjahr noch einmal spürbar verkürzt werden und liegt nunmehr bei 10,1 Monaten. In vorläufigen Rechtsschutzverfahren“, so Finanzgerichtspräsident Werner Kuhr weiter, „erhielten die Bürgerinnen und Bürger im Jahre 2010 eine Entscheidung durchschnittlich bereits in 3,5 Monaten.“ Das Finanzgericht Hamburg nimmt damit eine Spitzenstellung auch im Vergleich mit den anderen 17 deutschen Finanzgerichten ein.

Obgleich das Finanzgericht Hamburg im Jahre 2010 den Bestand an Altverfahren merklich abbauen konnte, hat die Qualität des Rechtsschutzes nicht abgenommen. Vielmehr hat das Finanzgericht Hamburg in 50 rechtlich außerordentlich schwierigen Verfahren die Revision an den Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. In 11 Verfahren hat das Finanzgericht Hamburg zudem den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufen und wertvolle Beiträge zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Europäischen Rechts geleistet. Finanzgerichtspräsident Werner Kuhr: „Diese Zahlen zeigen anschaulich, dass die Senate des Finanzgerichts Hamburg zügig und qualitativ zugleich arbeiten können. Hiervon profitieren Bürger und Finanzverwaltung gleichermaßen.“

Für Rückfragen:

Christoph Schoenfeld
Präsidialrichter und Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 - 42843 7749 oder 7725
Fax: 040 - 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.900 Verfahren im Jahr.

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