JUVE-Handbuch 2008/2009: Hahn Rechtsanwälte im Kapitalanlagerecht wieder „häufig empfohlene“ Kanzlei

19.11.2008

Hahn Rechtsanwälte

Hamburg, 18.11.2008. Die neue Ausgabe des JUVE-Handbuchs für Wirtschaftskanzleien, 2008/2009, liegt vor. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im Kapitalanlegerschutz wieder als „häufig empfohlene“ Kanzlei genannt. Als besondere Stärke von hrp wird die starke Fokussierung einzelner Anwälte auf Spezialgebiete des Anlegerrechts erwähnt. Als „häufig empfohlene Anwälte“ werden Peter Hahn und Dr. Petra Brockmann genannt. Dabei wird Hahn als „sehr engagierter Anwalt“ beurteilt und Dr. Brockmann ein „guter Ruf und hohes Renommee unter Fachleuten“ von Wettbewerbern bescheinigt.

Hahn Rechtsanwälte hat sich in den vergangenen Monaten verstärkt auf den Wertpapierbereich – insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen für Inhaber von Zertifikaten – konzentriert. Bei der Vertretung von institutionellen Anlegern in Einzel- und Sammelklagen in den USA kooperiert hrp mittlerweile mit der renommierten New Yorker Kanzlei Murray, Frank & Sailer LLP.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft ist bundesweit ausschließlich auf Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig und unterhält Standorte in Bremen und Hamburg. Außerdem werden im monatlichen Turnus in Berlin und Stuttgart Beratungstage angeboten.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

 

RA Peter Hahn

 

Am Kaiserkai 10

 

20457 Hamburg

 

Fon: +49-40-367987

 

Fax: +49-40-365681

 

E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

 

www.hahn-rechtsanwaelte.de

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