K&L Gates: Investment Management Update - Mai 2020
Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörden zu Nachhaltigkeitsoffenlegung
Am 23. April 2020 hat der gemeinsame Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Konsultation zu technischen Regulierungsstandards betreffend die nähere Ausführung von Aspekten der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Die EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) regelt die Offenlegungspflichten und Anlegerinformation betreffend die Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (sog. ESG disclosures). Bestandteil der technischen Regulierungsstandards ist der Entwurf einer delegierten Verordnung (sog. Level-2-Maßnahme).
Der Entwurf der delegierten Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Messung und Offenlegung einer negativen Nachhaltigkeitswirkung. Diese ist anhand von zahlreichen Kriterien aus den Bereichen Umweltschutz und Soziales zu ermitteln. Zudem sind Bestimmungen für vorvertragliche Informationen und periodische Offenlegung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsangaben enthalten.
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