K&L Gates vertritt MyVideo: Videoplattform gewinnt Klage gegen CELAS in vollem Umfang

06.07.2009

LG München stärkt One-Stop-Shop für Weltrepertoire bei der GEMA

K&L Gates

München, 03.07.2009. Das Geschäftsmodell der CELAS steht nicht im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht in Deutschland. Das hat das LG München mit Urteil vom 25. Juni 2009 bestätigt.

Die CELAS nahm für sich in Anspruch, die mechanischen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des anglo-amerikanischen Repertoires der EMI Music Publishing wahrzunehmen. Sie hatte versucht, die Vervielfältigungsrechte für den Online-Bereich aus der GEMA herauszunehmen. CELAS konfrontierte das Videoportal MyVideo.de mit Forderungen von mehreren Millionen Euro im Jahr allein für die Vervielfältigungsrechte an dem von ihr beanspruchten Repertoire.

MyVideo erhob daraufhin Klage beim LG München I, das die Auffassung des Videoportals nun bestätigt hat. Das Gericht: „Die von der Beklagten (CELAS, Anm.) vorgetragene Aufspaltung der Online-Nutzungsrechte hinsichtlich der anglo-amerikanischen Künstler, die bei der EMI unter Vertrag stehen, in ein Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG und in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG ist unzulässig, da es eine Nutzungsart „mechanische Vervielfältigungsrechte im Onlinebereich ohne Recht auf öffentliche Zugänglichmachung“ nicht gibt.“

Nach Auffassung des Gerichts kann die CELAS Vervielfältigungsrechte an dem von der CELAS beanspruchten Repertoire also nicht von dem einheitlichen Online-Nutzungsrecht abspalten und isoliert geltend machen. Dieses Vervielfältigungsrecht liegt weiterhin bei der GEMA. Sie kann daher im Online-Bereich als One-Stop-Shop alle Rechte der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung am Weltrepertoire an MyVideo.de lizenzieren. Mit der GEMA hatte MyVideo im letzten Jahr eine Einigung erzielt, allerdings ohne die CELAS.

MyVideo wurde von den Anwälten der Kanzlei K&L Gates LLP vertreten. Rechtsanwalt Dr. Martin von Albrecht: „Damit wird es für die Nutzer erheblich erleichtert, Online-Rechte direkt bei der GEMA zu erwerben, ohne mit Geschäftsmodellen wie CELAS oder PEDL bezüglich der mechanischen Rechte verhandeln zu müssen. Dies ist auch im Interesse der Urheber, weil dadurch die GEMA - wie in anderen Bereichen auch - schneller und effizienter Abschlüsse mit den Nutzern erzielen kann.“

K&L Gates-Team in diesem Verfahren:Dr. Martin von Albrecht, Dr. Claudia Ohst und Dr. Jan Nicolaus Ullrich.

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