Kälberer Tittel Ahrens Gieschen: Berliner Ex-Senator in Finanzskandal verwickelt - 36 Mio. Euro verschwunden - Vorsicht: Initiatoren werben bereits Anleger für „Nachfolgefonds“ an

08.09.2005

Kälberer Tittel Ahrens Gieschen

Berlin, 08.09.2005. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der MSF Master Star Fund Deutscher Vermögensfonds I AG & Co. KG, sowie deren geschäftsführenden Gesell-schafterin DPM Deutsche Portfolio Management AG die weitere Geschäftstätigkeit untersagt, da diese ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben. Diese Verfügung wurde am 25.07.2005 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt.

Wie mittlerweile bekannt wurde, sind von den eingezahlten Anlegergeldern in Höhe von ca. 43,5 Mio. Euro auf den Konten der Fondsgesellschaft gerade noch 7,7 Mio. Euro vorhanden. Der Verbleib der übrigen 35,8 Mio. Euro ist noch ungeklärt.

Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte vertritt derzeit ca. 60 Geschädigte gegen den ehemaligen Berliner Schulsenator, Walter Rasch und andere Hintermänner der dubiosen Anlage. Walter Rasch war Al-leinvorstand der DPM. Die Fondsanlage wurde auch von diversen anderen Politikern beworben, unter anderem vom früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften die Verantwortlichen persönlich für den entstandenen Schaden, wenn ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben werden“, begründet Rechtsanwalt André Tittel von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KTAG Rechtsanwälte das Vorgehen. „Die erste Klage ge-gen Herrn Rasch wurde am 07.09.2005 eingereicht.“

Aber auch die Vertriebsfirmen können haftbar gemacht werden. Hier ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen. Vermittelt wurden die Beteiligungen überwiegend von der Futura Finanz AG, deren Vorstand, Michael Turgut, bereits 2004 wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Die Futura Finanz AG bietet derzeit Beteiligungen an einem sog. Multi Advisors Fund an, dessen Konzept dem des MSF auffallend ähnelt. Zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht ist der neue Fonds jetzt allerdings als BGB-Gesellschaft konzipiert. Vorsicht! Die Rechtsfolge dieser Konstruk-tion ist, dass die Anleger nicht nur ihre Beteiligung verlieren können, sondern möglicherweise darüber hinaus mit ihrem persönlichen Vermögen haften. KTAG Rechtsanwälte warnen deshalb eindringlich vor einer derartigen Beteiligung.

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